Mit dem eingeschalteten Blaulicht sei er in mindestens einem Fall an ein Auto herangefahren, bis dieses den Tatverdächtigen vorbeiließ. Ein gefährliches Fahrverhalten seitens des Autofahrers habe nach bisherigen Erkenntnissen nicht vorgelegen.
Dem Mann drohe wegen der Aktion am Dienstag ein Strafverfahren wegen Amtsanmaßung. Der potenzielle Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu zwei Jahre Gefängnis.
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