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»Aufstachelung zu Hass« - Fünf Männer vor Gericht

Fünf Männer stehen in Lüneburg unter anderem wegen Volksverhetzung vor Gericht. Sie sollen Musik bekannter Bands aus dem rechten Spektrum auf den Markt gebracht haben. Die Texte rufen zu Gewalt auf.

Prozess wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung
Ein Prozess gegen fünf Männer, die rechtsradikale Tonträger produziert haben sollen, beginnt. Foto: Philipp Schulze/DPA
Ein Prozess gegen fünf Männer, die rechtsradikale Tonträger produziert haben sollen, beginnt.
Foto: Philipp Schulze/DPA

Dutzende Lieder mit Aufrufen zu Gewalt gegen Ausländer und nationalsozialistischer Ideologie soll eine Gruppe Männer zwischen 34 und 54 Jahren produziert und verbreitet haben. »Die Tonträger stacheln zu Hass auf«, sagte der Celler Staatsanwalt zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Lüneburg. Adolf Hitler werde darin glorifiziert, Brandanschläge auf Asylbewerberunterkünfte würden gutgeheißen und es werde gegen die jüdische Bevölkerung aufgestachelt. 

Ein 34-Jähriger aus Bardowick bei Lüneburg soll der Rädelsführer gewesen sein, er sitzt seit Oktober 2023 in Untersuchungshaft. Seit 2018 soll er zusammen mit den Angeklagten aus Berlin, Hamburg, den Landkreisen Herzogtum-Lauenburg in Schleswig-Holstein und Biberach in Baden-Württemberg nationalsozialistische, antisemitische Parolen und rassistische Ideologie verbreitet haben. 

Die Gruppe soll mehr als 28.000 Tonträger verkauft und geschätzt mindestens 285.000 Euro erwirtschaftet haben. Den Angeklagten wird die Bildung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Hinzu kommen die Vorwürfe des Verdachts der Volksverhetzung in bis zu 48 Fällen sowie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltdarstellung.

Die Plattencover zeigen in zahlreichen Fällen verbotene Symbole des Nationalsozialismus wie die doppelte Sig-Rune als Kennzeichen der SS, das stilisierte Totenkopfsymbol der SS sowie Losungen der SA, der NSDAP und der Hitlerjugend, wie die Staatsanwaltschaft auflistet. Nach dem Verlesen der etwa 70-seitigen Anklageschrift zum Auftakt wird der Prozess am 14. August fortgesetzt.

© dpa-infocom, dpa:240806-930-195749/1