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Arbeitszeit-Erfassung: Kritik an Plänen

Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes steht an. Jetzt liegt ein Entwurf vor. Das hat Auswirkungen für Millionen von Beschäftigte. Kritik kommt aus Baden-Württemberg.

Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU)
Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), Wirtschaftsministerin von Baden-Württemberg, spricht. Foto: Christoph Schmidt
Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), Wirtschaftsministerin von Baden-Württemberg, spricht.
Foto: Christoph Schmidt

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) hat die Pläne des Arbeitsministeriums zur künftigen Erfassung der Arbeitszeit kritisiert. Wichtig sei, dass bei der Neuregelung erstens die gelebte Unternehmenskultur nicht beschnitten werde, es zweitens nicht zu einem weiteren Bürokratieaufbau komme und drittens die Freiräume ausgeschöpft würden, die die Europäische Union den Mitgliedsstaaten gebe, sagte die CDU-Politikerin in Stuttgart.

Nach den Plänen des SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums soll die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland künftig elektronisch aufgezeichnet werden. Dabei soll es aber Ausnahmen geben, wenn das die Tarifpartner vereinbaren. Das Arbeitsministerium reagiert mit den Gesetzesplänen auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die eine Erfassung der Arbeitszeiten verlangt hatten.

Hoffmeister-Kraut sagte, in vielen Unternehmen gebe es eine Vertrauensarbeitszeit, die erhalten bleiben solle. Sie ermögliche flexible Arbeitsmodelle. Dadurch hätten Beschäftigte eine gute Chance, Berufs- und Privatleben besser in Einklang zu bringen. »Das sehe ich durch den Referentenentwurf von Bundesminister Heil nicht ausreichend berücksichtigt.« Zugleich warnte die Arbeitsministerin davor, die Unternehmen mit zusätzlichen Vorgaben wie der elektronischen Arbeitszeiterfassung zu belasten. »Die Ausnahmen greifen zu kurz. Vor allem für unseren Mittelstand bedeutet der Vorschlag Mehraufwand.«

Im Entwurf des Ministeriums in Berlin heißt es, die Möglichkeit der »Vertrauensarbeitszeit« solle durch die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nicht beeinträchtigt werden. Damit gemeint ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem der Arbeitgeber auf die Festlegung von Beginn und Ende der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verzichtet.

Wirtschaftsministerium

© dpa-infocom, dpa:230425-99-436699/3