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Anwälte beantragen Haftprüfung für Ballweg

Die Vorwürfe lauten auf Betrug und Geldwäsche: Seit Ende Juni sitzt der Gründer der »Querdenken«-Bewegung, Michael Ballweg, in U-Haft. Seine Anwälte sind zuversichtlich, dass damit bald schon Schluss sein könnte.

»Querdenken«-Gründer Michael Ballweg
Der »Querdenken«-Gründer Michael Ballweg. Foto: Christoph Schmidt
Der »Querdenken«-Gründer Michael Ballweg.
Foto: Christoph Schmidt

Die Anwälte des inhaftierten »Querdenken«-Gründers Michael Ballweg wollen erreichen, dass der 47-Jährige schon bald auf freien Fuß kommt. Am Montagnachmittag gebe es einen Haftprüfungstermin, sagte der Anwalt Alexander Christ der Deutschen Presse-Agentur. Ein Sprecher des Amtsgerichts Stuttgart bestätigte das.

Dabei solle geprüft werden, ob der dringende Tatverdacht und die Fluchtgefahr weiterhin bestehen, sagte Christ, der innerhalb eines Teams aus Anwälten die Medienarbeit übernommen hat. Sie seien zuversichtlich, dass Ballweg nach der Haftprüfung auf freien Fuß komme.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt wegen Betrugs und Geldwäsche gegen Ballweg. Dieser sitzt seit dem 29. Juni wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Nach Angaben aus Justizkreisen besteht der Verdacht des Betruges in Höhe von rund 640.000 Euro sowie der Geldwäsche in Höhe von rund 430.000 Euro.

Laut einer Mitteilung beklagen die Anwälte Ballwegs, die Ermittlungsakte nur verzögert und »mutmaßlich nicht ganz vollständig« erhalten zu haben. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilte dazu mit, sie habe den Verteidigern Akteneinsicht gewährt, »soweit hierauf Anspruch bestand und die Akten bereits vorlagen«. Im Hinblick auf die anstehende Haftprüfung bekämen die Verteidiger zudem weitere Aktenteile zur Einsicht.

Aus den Akten geht laut Christ hervor, dass Ballweg finanzielle Zuwendungen für sich verwendet haben soll. Diese seien auf verschiedenen Konten eingegangen. Um damit Ausgaben tätigen zu können, habe es diverse Umbuchungen gegeben. Daraus leite die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Geldwäsche ab, erklärte Christ. Die gegen Ballweg vorgebrachten Verdachtsmomente seien durch keinen aus der Ermittlungsakte ersichtlichen Umstand gedeckt, befinden die Anwälte des »Querdenken«-Gründers.

Die »Querdenken«-Bewegung hat sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhänger demonstrieren immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Sie wird vom Verfassungsschutz beobachtet wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischen Tendenzen.

Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft zur U-Haft vom 30. Juni

© dpa-infocom, dpa:220810-99-335017/4