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Anklage nach Böllerwurf bei Bundesligaspiel in Augsburg

Die Explosion eines Böllers bei einem Bundesligaspiel im November in Augsburg hat mehrere Verletzte zur Folge. Die Staatsanwaltschaft erhebt nun Anklage.

FC Augsburg - TSG 1899 Hoffenheim
Rauch ist in dem TSH Hoffenheim Fanblock nach dem Böllerwurf. Foto: Harry Langer/DPA
Rauch ist in dem TSH Hoffenheim Fanblock nach dem Böllerwurf.
Foto: Harry Langer/DPA

Nach der Explosion eines Böllers während der Bundesliga-Partie des FC Augsburg gegen die TSG 1899 Hoffenheim vor drei Monaten hat die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen insgesamt vier Angeschuldigte erhoben. Dem Tatverdächtigen wird die »Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung« vorgeworfen. Wie die Staatsanwaltschaft am Freitag weiter mitteilte, sollen sich zudem drei weitere Angeschuldigte wegen Beihilfe vor dem Landgericht Augsburg verantworten.

Der Feuerwerkskörper war am 11. November beim 1:1 in der Fußball-Bundesliga zwischen dem FC Augsburg und Hoffenheim nach den Angaben der Ermittler aus dem »Bereich des Gästeblocks« geworfen worden und nahe der Eckfahne explodiert. Es sei »zu einer heftigen, ohrenbetäubenden Detonation und einem hellen Blitz« gekommen.

Videos identifizierten die Männer

Aufgrund der Detonation wurden insgesamt 14 Personen, darunter auch Kinder, verletzt. Noch während des Spiels gab es Festnahmen. Auf Videobildern des Vorfalls konnten die Männer aus dem Bereich Göppingen identifiziert werden.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, handelt es sich bei dem Böller »um einen pyrotechnischen Gegenstand, für den in Deutschland eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist und dessen Explosionswirkung deutlich über im Inland zugelassene Feuerwerkskörper« hinausgehe.

Ankündigung über WhatsApp?

Der Beschuldigte soll bereits zuvor in einer WhatsApp-Gruppe mit den Mitangeklagten, um die Detonationsgewalt des Böllers wissend, die Mitnahme zum Spiel nach Augsburg sowie die Zündung im Stadion angekündigt haben, hieß es weiter.

Das Strafgesetzbuch sehe im konkreten Fall eine Freiheitsstrafe von zwei bis zu 15 Jahren vor. Für die Beihilfe gelte ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu elf Jahren und drei Monaten.

Schiedsrichter Felix Brych hatte die Partie wegen des Vorfalls in der 57. Minute für etwa fünf Minuten unterbrochen. Danach konnte sie ohne weitere Zwischenfälle zu Ende gespielt werden.

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© dpa-infocom, dpa:240209-99-931777/3