Der Fall mutet fast ein bisschen kurios an - doch das Opfer wurde schwer verletzt und leidet bis heute unter den Folgen: Für den Angriff mit einem Gummihammer auf einen vermeintlichen Nebenbuhler hat das Landgericht Offenburg einen Mann zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Es sprach den 63-Jährigen zwar nicht wie von der Staatsanwaltschaft gefordert des versuchten Mordes schuldig, aber wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Freiheitsberaubung. Den Haftbefehl hielt das Gericht am Mittwoch einer Sprecherin zufolge wegen fortdauernder Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr in Vollzug.
Der Mann war im vergangenen Juli nachts in eine Wohnung in Neuried (Ortenaukreis) eingedrungen, in der er den Rivalen wähnte. Mit dem Hammer schlug er laut Staatsanwaltschaft mindestens zehn Mal auf den Schlafenden ein - bis er feststellte, dass er sich in der Wohnung vertan und einen unbeteiligten 65-Jährigen attackiert hatte. »Er war getrieben von Eifersucht«, zeigte sich der Staatsanwalt überzeugt.
Als der Rentner in Todesangst wissen wollte, was der Angreifer von ihm wolle - und er bei Licht auch anders aussah als sein Rivale -, bemerkte der Angeklagte den Irrtum, versprach Schmerzensgeld und flüchtete aus der Wohnung. Weil die Haustür unten verschlossen war, kam er wieder zurück, bollerte gegen die Wohnungstür, wurde von den verängstigten Bewohnern eingelassen und verschwand über den Balkon in die Nacht. Die Polizei nahm den Täter am Morgen nach der Tat fest.
Der Angeklagte hatte die Tat beim Prozessauftakt im Januar eingeräumt - aber beteuert, er habe den Nebenbuhler nicht töten sondern zur Rede stellen wollen. Er sei zwar frustriert gewesen, als seine Geliebte ihn verließ, aber nicht eifersüchtig. Vielmehr habe ihn der neue Freund seiner Ex bei Radsportveranstaltungen provoziert und beleidigt. Weil er sich dem Rivalen körperlich unterlegen gefühlt habe, wollte er diesen mit dem Gummihammer betäuben und fesseln, um eine »Ansprache« zu halten. »Es war ein schwachsinniger Plan, völlig klar«, sagte der verheiratete Vater aus der Nähe von Heidelberg.
Das Opfer erlitt unter anderem eine Schädelprellung sowie eine Gehirnerschütterung und kam schwer verletzt ins Krankenhaus. Bis heute hat der Mann psychische Probleme infolge des Angriffs. Auch die neben ihm liegende Partnerin war im Gerangel verletzt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren beantragt; dem schloss sich der Vertreter des Nebenklägers an. Der Verteidiger hingegen forderte eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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