Da die Flammen daraus aber der Behörde zufolge eine Reichweite von mehreren Metern haben, das Ungetüm einer echten Waffe sehr ähnelte und es deshalb als gefährlicher Gegenstand eingestuft wurde, wurde der Flammenwerfer sichergestellt. Gegen den 34-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden von der Zollfahndung übernommen.
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