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AfD-Spendenaffäre: Meuthen beruft sich auf Unerfahrenheit

Berlin (dpa) - Im Prozess um fragwürdige Wahlkampfhilfe im Jahr 2016 hat sich AfD-Parteichef Jörg Meuthen auf seine damalige Unerfahrenheit berufen. Der Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg sei damals sehr »hemdsärmelig« abgelaufen, »da gab es keine professionelle Organisation«, sagte Meuthen am Donnerstag im Berliner Verwaltungsgericht. Auf die Frage der Richterin, ob ihm die von der Schweizer Goal AG damals erstellten großformatigen Plakate, die Flyer und Anzeigen denn nicht aufgefallen seien, antwortete Meuthen, er sei sehr beschäftigt gewesen: »Ich habe vieles nicht mitgekriegt.«

AfD-Vorsitzender Jörg Meuthen
AfD-Vorsitzender Jörg Meuthen. Foto: Paul Zinken/dpa
AfD-Vorsitzender Jörg Meuthen. Foto: Paul Zinken/dpa

Der Chef der Goal AG, Alexander Segert, sei für ihn ein guter Bekannter gewesen. Er habe sich damals gedacht: »Der Alexander hat da ein paar Plakate gemacht, nett vom Alexander.« Über die Kosten habe er sich keine Gedanken gemacht.

Wie inzwischen bekannt ist, hatte die Goal AG 2016 Werbeaktionen für den Spitzenkandidaten Meuthen im Wert von 89 800 Euro organisiert. Die Bundestagsverwaltung wertet das als illegale Parteispende und hat eine Strafzahlung in dreifacher Höhe verhängt: 269 400 Euro. Dagegen wehrt sich die AfD. Ebenfalls beim Verwaltungsgericht anhängig ist eine weitere Streitsache, in der es um ähnliche Leistungen der Schweizer PR-Agentur für Guido Reil aus Nordrhein-Westfalen geht. Reil ist heute AfD-Europaabgeordneter.

Bei AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel ist der Fall anders gelagert. Hier droht eine Strafzahlung von rund 396 000 Euro. Im Bundestagswahlkampf 2017 überwies eine Schweizer Pharmafirma in mehreren Tranchen etwa 132 000 Euro an Weidels Kreisverband am Bodensee. Das Geld wurde später zurückgeschickt.

Die AfD hat wegen der Spenden-Problematik Rücklagen in Höhe von rund einer Million Euro gebildet. Die Finanzlage der AfD gilt aktuell als angespannt, aber nicht existenzgefährdend.

Mitteilung des Verwaltungsgerichts