Logo
Aktuell Land

AfD geht gegen neue Hausordnung des Landtags vor

Stuttgart (dpa/lsw) - Die AfD-Fraktion geht juristisch gegen die neue Hausordnung des Landtags vor. Ein entsprechendes Organstreitverfahren ist beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg nach dessen Angaben vom Dienstag eingegangen. Es richtet sich gegen die Präsidentin des Landtags Muhterem Aras. (1 GR 69/21)

Sitzung Landtag Baden-Württemberg
Der Landtag in Baden-Württemberg. Foto: dpa/Gollnow
Der Landtag in Baden-Württemberg.
Foto: dpa/Gollnow

Die AfD beanstandet der Mitteilung zufolge die Neuregelung der Zutrittsberechtigung von Beschäftigten der Abgeordneten und Fraktionen zu den etlichen Gebäuden des Landtags. Diese komme einer Vorselektion der Mitarbeiter durch die Landtagsverwaltung gleich, erläuterte Fraktionsvize Emil Sänze. Bislang habe ein polizeiliches Führungszeugnis dafür ausgereicht.

Die neuen Vorschriften sehen vor, dass Beschäftigten zunächst nur Zutritt zu dem Haus der Abgeordneten gewährt wird, in dem ihr Arbeitgeber untergebracht ist. Erweiterter Zugang hängt von einer Zulassungsprüfung durch das Landeskriminalamt ab. Wenn begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der antragstellenden Mitarbeiter bestehen oder wenn sie die Überprüfung ablehnen, werden erweiterte Zutrittsrechte untersagt.

Sänze wertet dies als Eingriff in das Einstellungsverfahren. Im polizeilichen Auskunftsnetz könnten etwa Verfahren ohne Urteil oder Teilnahme an Demonstrationen erfasst sein und so die Rechte der Mitarbeiter einschränken. Nach Auffassung der AfD verletzen die Vorschriften ihre organschaftlichen Rechte als Fraktion und Mitglieder des Landtags, insbesondere ihr Recht auf ein freies Mandat.

Der Verfassungsgerichtshof wird der Landesregierung und der Präsidentin des Landtags in einem ersten Schritt Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

© dpa-infocom, dpa:210413-99-188624/2

PM Gericht

Hausordnung Landtag