Während des Wahlkampfs hatte Seitz im Internet Begriffe wie »Quotenneger« und »Gesinnungsjustiz« gepostet, womit er nach Einschätzung des baden-württembergischen Justizministeriums die Vorschriften zum Beamtenstatus verletzte. Das Richterdienstgericht in Karlsruhe entfernte ihn deshalb im September 2018 aus dem Beamtenverhältnis, wogegen Seitz Berufung einlegte.
Nach seiner Ansicht ist das damalige Urteil »ein Resultat des Zeitgeistes, welches keinen Bestand haben kann und darf«. Sollte die Entscheidung bestätigt werden, verliert der 52-Jährige seine Pensionsansprüche.