Bei der darauffolgenden Durchsuchung zur Feststellung seiner Personalien war es nach Angaben der Polizei dann »erforderlich, ihn auf den Boden zu legen«. Dabei sollen sein Ausweis und Führerschein zum Vorschein gekommen sein. Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, weil er seine Personalien nicht angab und den Führerschein nicht vorzeigte.
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