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40 Prozent mehr Verurteilungen wegen Kinderpornografie

Eigentlich geht die Kriminalität im Südwesten zurück. Doch Verbrechen rund um Kinderpornografie bereiten den Ermittlern Kopfzerbrechen - die Zahl der Verurteilungen explodiert geradezu. Die Ursache ist in den USA zu finden - und allzu häufig auf heimischen Schulhöfen.

Entwicklung bei Kinderpornografie besorgt
Eine Kommissarin sitzt vor einem Auswertungscomputer bei Ermittlungen gegen Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch. Foto: Arne Dedert
Eine Kommissarin sitzt vor einem Auswertungscomputer bei Ermittlungen gegen Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch.
Foto: Arne Dedert

Immer mehr Menschen in Baden-Württemberg werden wegen des Umgangs mit Kinderpornografie verurteilt. Die Zahl der Verurteilungen stieg im vergangenen Jahr um ganze 40 Prozent - von 382 im Jahr 2020 auf 535 Verurteilungen im Jahr 2021, wie Justizministerin Marion Gentges bei der Vorstellung der Strafverfolgungsstatistik am Dienstag in Stuttgart erklärte. »Mehr als 40 Prozent in einem Jahr - das ist schon der Wahnsinn«, sagte die CDU-Politikerin. Bereits 2020 war die Zahl der Verurteilungen im Vergleich zu 2019 um 15 Prozent gestiegen.

Sie wolle den Kampf gegen Kinderpornografie deshalb zu einem Schwerpunkt ihrer Politik machen, kündigte Gentges an. Die Opfer könnten sich meist nicht selbst schützen, häufig gehörten die Eltern zu den Tätern. Viele Opfer seien jünger als drei Jahre. Der Staat habe eine besondere Verpflichtung, die Kinder aus ihrem Martyrium zu erlösen. Gentges forderte vom Bund, von der Vorratsdatenspeicherung Gebrauch zu machen. Die Daten der Täter würden bislang nach wenigen Tagen gelöscht, das mache eine Verfolgung oft unmöglich.

Bei Kinderpornografie handelt es sich etwa um Abbildungen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs. Der extreme Anstieg ist laut Justizministerium insbesondere auf die stetig zunehmende Zahl von Verdachtsmeldungen der US-Nichtregierungsorganisation »National Center for Missing and Exploited Children« (NCMEC/auf Deutsch: Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) zurückzuführen. Diese leitet tausendfach Hinweise zu Kinder- und Jugendpornografie mit Bezug nach Deutschland an die hiesigen Strafverfolgungsbehörden weiter. Baden-Württemberg betreffend gingen im Jahr 2019 804 Hinweise ein, im Jahr 2020 waren es bereits 1660, 2021 waren es 2825 Hinweise.

Ein zweiter Zuwachs-Faktor ist laut Justizministerium das Phänomen der sogenannten Schulhof-Pornografie. Kinder und Jugendliche würden immer häufiger auch zu Tatverdächtigen werden, die selbst pornografische Inhalte etwa über Messengerdienste auf ihren Smartphones verbreiten. Oft seien sich die Verbreiter der strafrechtlichen Relevanz ihrer Taten nicht bewusst. Schülerinnen und Schüler erhalten Bilder etwa in Whatsapp-Chats, zum Beispiel Fotos des gleichaltrigen Freundes oder das »Dickpic« genannte Penisfoto. Schickt eine 13-Jährige ein Nacktfoto als vermeintlichen Liebesbeweis an ihren Freund, gilt das nach dem Gesetz bereits als Kinderpornografie. Gerät das Foto in den Klassenchat, kann sich jedes Mitglied darin strafbar machen. Häufig würden solche Bilder ohne vorhandenes Unrechtsbewusstsein geteilt, sagte Gentges am Dienstag.

»Der Deliktsbereich der Kinderpornografie wird die Justiz leider auch in Zukunft massiv fordern«, sagte Gentges. Ein Grund sind auch Gesetzesverschärfungen. Seit Juli 2021 etwa ist der Besitz, die Verbreitung und der Erwerb von Kinderpornografie gesetzlich ein Verbrechen. Einstellungen wegen Geringfügigkeit oder unter Auflagen und Weisungen sind damit nicht mehr möglich. Seit Februar sind zudem Anbieter sozialer Netzwerke in Deutschland verpflichtet, Behörden strafbare Inhalte wie Kinderpornografie zu melden, was die Fallzahlen weiter nach oben schießen lassen dürfte.

Die Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind 2021 um 4,8 Prozent auf 1557 gestiegen - das fünfte Jahr in Folge ein Zuwachs, obwohl die Zahl der Verurteilungen wegen Vergewaltigungen hingegen um 16,8 Prozent auf 109 Fälle gefallen ist.

Auch Hass und Hetze beschäftigen die Gerichte immer mehr. Im vergangenen Jahr wurden 4964 Menschen wegen eines Beleidigungsdelikts verurteilt - knapp sieben Prozent mehr als im Vorjahr. Wegen des sogenannten Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurden 147 Personen verurteilt - 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch die Verurteilungen wegen Volksverhetzung oder Gewaltdarstellung steigen seit Jahren deutlich. Die Grenzen zu rücksichtslosen und gefährlichen Äußerungen würden immer öfter übertreten, sagte Gentges.

Unterm Strich ist die Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen insgesamt um 7,7 Prozent auf 95.776 Verurteilungen gesunken und liegt damit auf einem Zehn-Jahres-Tief. Das wird - ebenso wie der Rückgang bei der Zahl der Straftaten - auch auf die Corona-Pandemie zurückgeführt. Verurteilungen wegen Diebstahls sind um 20 Prozent zurückgegangen, wegen Körperverletzungsdelikten um 13 Prozent. Auch Verurteilungen wegen Wohnungseinbrüchen sind deutlich zurückgegangen.

Die Strafverfolgungsstatistik kann aber nur eingeschränkt ein Bild von der vorherrschenden Kriminalität vermitteln. Sie erfasst die Tätigkeit der Gerichte, nachdem Anklage erhoben wurde. Die Taten, bei denen kein Verdächtiger ermittelt werden kann, werden ebenso nicht berücksichtigt wie diejenigen, bei denen das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften eingestellt wurde.

© dpa-infocom, dpa:220809-99-323355/3