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24-Stunden-Regel für Pendler gilt für Österreich und Schweiz

Pendler
Hinweisschild für einen Pendler-Parkplatz. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
Hinweisschild für einen Pendler-Parkplatz.
Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

STUTTGART. Nach der Einstufung der Schweiz und fast ganz Österreichs als Corona-Risikogebiete gilt für Pendler dort auch die sogenannte 24-Stunden-Regelung. Darauf wies ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag in Stuttgart hin. Diese Regelung erlaube es den Bürgern, sich diesseits und jenseits der Grenzen unbeschränkt innerhalb von 24 Stunden im Grenzgebiet zu bewegen und ihrem Alltag ohne Behinderungen nachzugehen.

In Österreich ist davon das Land Vorarlberg betroffen, im Fürstentum Liechtenstein das gesamte Staatsgebiet, in der Schweiz die Kantone Appenzell, Aargau, Basel, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, Sankt Gallen, Thurgau und Zürich, in Frankreich die Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin. Die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland hatten sich kürzlich gegen Einschränkungen im Grenzverkehr ausgesprochen. (dpa)