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Übertragung von Strommengen soll AKW-Produktion sichern

Damit die Atomkraftwerke Emsland und Neckarwestheim II bis Ende des Jahres in vollem Umfang Strom produzieren können, haben die Energieversorger EnBW und RWE gesetzlich verbriefte Strommengen gewissermaßen umgebucht. Gemäß Atomgesetz darf jeder Meiler nur eine ihm individuell zugeordnete Elektrizitätsmenge erzeugen. Es ist aber möglich, diese Kontingente zu übertragen.

Kernkraftwerk Neckarwestheim
Blick auf das Kernkraftwerk Neckarwestheim. Foto: Christoph Schmidt
Blick auf das Kernkraftwerk Neckarwestheim.
Foto: Christoph Schmidt

Aus der ungenutzten Strommenge des abgeschalteten EnBW-Kernkraftwerks Philippsburg 2 hat der Karlsruher Versorger nun rund 1,467 Terawattstunden auf Block II seiner Anlage in Neckarwestheim übertragen sowie 0,06 Terawattstunden auf den RWE-Meiler Emsland. »So ist gesichert, dass die technisch mögliche Menge Strom auch wirklich produziert und dem Markt zur Verfügung gestellt werden kann«, sagte der Chef der EnBW-Kernkraftsparte, Jörg Michels, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Am gesetzlich vorgegebenen Abschaltdatum 31. Dezember 2022 ändern die Übertragungen den Angaben nach nichts.

Die Übertragungen stünden nicht im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte über eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke, teilte die EnBW mit. Wiederum wurden dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung zufolge in den vergangenen Jahren immer wieder Strommengen übertragen - also auch vor Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der damit ausgelösten Energiekrise.

Mitteilung

Informationen zur Übertragung

© dpa-infocom, dpa:220927-99-913847/2