STUTTGART. Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) fordert von der Bundesregierung Nachbesserungen bei der Corona-Überbrückungshilfe III, die von Betrieben und Solo-Selbstständigen seit kurzem beantragt werden kann. Es sei angebracht zu prüfen, ob man mit diesem Instrument nicht Firmen mit einem jährlichen Umsatz von bis zu 1,5 Milliarden Euro unterstützen könne, sagte Hoffmeister-Kraut der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Bisher dürfen nur Unternehmen mit einem Maximalumsatz von 750 Millionen Euro diese staatlichen Hilfsgelder beantragen. »Die jetzige Höchstgrenze ist jedoch für eine Reihe der größeren Unternehmen - gerade im Einzelhandel - zu gering, um ihr Überleben zu sichern«, sagte Hoffmeister-Kraut.
Die Parteikollegin von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) kritisierte zudem, dass bei der Überbrückungshilfe nur fixe Betriebskosten auf Grundlage älterer Umsätze erstattet würden. So bekämen viele kleine inhabergeführte Betriebe, bei denen sich die Inhaber kein fixes Gehalt ausbezahlen, nicht genügend Geld. Auch bei der vereinfachten Neustarthilfe fielen sie durchs Raster, da sich diese nur an Solo-Selbstständige richte. Es brauche daher einen »fiktiven Unternehmerlohn« - mit diesem Instrument hatte die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg bisher schon operiert. Davon profitierten neben Soloselbstständigen auch Kleinstunternehmer wie Friseure oder Kosmetikstudios.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat für Dienstag mehr als 40 Wirtschaftsverbände zu einem »Wirtschaftsgipfel« nach Berlin eingeladen. Bei dem Treffen soll es auch um die Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern sowie Hilfen für die Wirtschaft gehen.
Bei der Überbrückungshilfe III können Unternehmen und Solo-Selbstständige, die von Pandemie und Lockdown stark betroffen seien, für die Zeit zwischen November 2020 bis Ende Juni 2021 Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese müsse nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung für Anträge ist, dass ein Unternehmen in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat. Erstattet werden fixe Betriebskosten. Eine Ausnahme gibt es für Soloselbstständige, die statt einer Einzelerstattung von Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale (»Neustarthilfe«) von maximal 7500 Euro beantragen können. (dpa)