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Wie Müll aus Haushalten in Quarantäne im Kreis Tübingen richtig entsorgt wird

Das Abfallwirtschaftsamt des Landkreis Tübingen informiert, wie Müll aus Haushalten in Quarantäne richtig entsorgt wird. Stabile Plastiksäcke sind dabei wichtig

Mundschutz gehört, gut verpackt, in den Restmüll.  FOTO: DPA
Hier ein buntes Mundschutz-Modell. FOTO: DPA Foto: dpa
Hier ein buntes Mundschutz-Modell. FOTO: DPA
Foto: dpa

KREIS TÜBINGEN. Die aktuellen Entwicklungen zum neuen Coronavirus führen auch zu Auswirkungen auf die Entsorgung von Abfällen. Das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises Tübingen gibt Informationen zum Umgang mit Müll aus Haushalten, in denen Menschen leben, die positiv gestestet oder unter Quarantäne gestellt sind. Grundlage sind die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu Hygienemaßnahmen.

Abfälle sind über die Restmülltonne zu entsorgen. Um sowohl bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährdung möglichst auszuschließen, sollten Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt werden.

Spitze oder scharfe Gegenstände wie Spritzen und Skalpelle müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden. Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sind mit ausreichend saugfähigem Material in Verbindung zu bringen, damit nichts tropft. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Die kontaminierten Abfälle sind in stabilen Plastiksäcken zu sammeln und, etwa durch Verknoten, fest zu verschließen. Die Plastiksäcke sind direkt in die Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht danebengestellt werden. Sind die Behälter bereits gefüllt, müssen die Abfälle bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort aufbewahrt werden.

Unter Beachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen zu entsorgen sind Wertstoffe, Verpackungen und häusliche Bioabfälle (Küchenabfälle), Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase beim Husten und Niesen verwendet wurden, Taschentücher, Aufwischtücher, Einwegwäsche und Hygieneartikel wie Windeln, Schutzkleidung und Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen, die aus positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Haushalten stammen.

Um sicherzustellen, dass die Entsorgungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig belastet werden, ist es wichtig, dass alle übrigen Haushalte sich weiterhin an die Getrenntsammlung halten und ihre Abfälle wie bisher entsorgen.

Weitere Informationen gibt es beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen. (la)

 

07071 207-1310 bis 1315