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Tübinger Uniklinik hebt Corona-Regelungen auf - Maskenpflicht für Besucher bleibt

Maskenpflicht
Ein Schild macht auf die Maskenpflicht aufmerksam: »Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz!«. Foto: Waltraud Grubitzsch
Ein Schild macht auf die Maskenpflicht aufmerksam: »Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz!«.
Foto: Waltraud Grubitzsch

TÜBINGEN. Die meisten Corona-Regelungen am Uniklinikum Tübingen werden ab heute aufgehoben. Es bleibt aber bei der Maskenpflicht für Besucher bis 7. April. Mit der Aufhebung der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg wegen der weiterhin stabilen Infektionslage entfallen die in dieser Verordnung geltenden Schutzmaßnahmen. Auch an der Uniklinik Tübingen werden daher nahezu alle Corona-Regelungen aufgehoben. Fast drei Jahre lang durften die Kliniken nicht oder nur mit Einschränkungen betreten werden.

Für Patienten besteht keine gesetzliche Masken- und Testpflicht mehr. Auch für Besucher entfällt die Testpflicht. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes des Bundes müssen sie bis 7. April jedoch weiterhin eine Maske tragen – und zwar eine FFP2-Maske. Die Corona-Schnelltest-Container auf dem Gelände des Klinikums wurden zum 28. Februar geschlossen. Der Corona-Live-Ticker auf der Website des Klinikums wurde eingestellt. (pm)