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Neuinfektionen: Welche Regeln ab einer Inzidenz von 35 und 50 gelten

Coronavirus
Foto: Tom Weller/dpa Foto: Tom Weller
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Foto: Tom Weller

STUTTGART. Die zweite Corona-Welle rollt über Europa – und hat nun auch Deutschland und Baden-Württemberg erreicht. Die Infektionszahlen steigen in vielen Regionen rasant an. »Deshalb müssen wir jetzt das Ruder herumreißen, sonst kommen wir in schwere Bedrängnis«, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seiner Regierungsinformation im Landtag. In Baden-Württemberg gab es in der vergangenen Woche im Schnitt deutlich über 500 Neuinfektionen pro Tag. Sechs Stadt- und Landkreise sind mit über 50 Infektionen auf 100.000 Einwohnern pro Woche Risikogebiete, dazu gehören Tübingen, Esslingen und Stuttgart. Weitere neun überschreiten die Warnstufe von 35, darunter der Kreis Reutlingen.

Bund und Länder haben sich auf ein dreistufiges Konzept zum weiteren Vorgehen gegen die Corona-Pandemie geeinigt. Diese Beschlüsse werden in der Corona-Verordnung des Landes verankert und so schnell wie möglich beschlossen. Erst dann treten die neuen Regelungen in Kraft. Die Beschlüsse gliedern sich in drei Stufen.

Die erste Stufe setzt ein, wenn es in einem Landkreis mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche gibt.

Maßnahmen:

  • Private Feiern werden auf maximal 25 Personen im öffentlichen Raum und auf maximal 15 Personen in privatem Raum begrenzt.
  • Es gilt eine Maskenpflicht an allen Orten, an denen sich Menschen auf engem Raum über längere Zeit aufhalten.
  • Für die Gastronomie wird eine Sperrstunde empfohlen.
  • Die Zahl der Teilnehmern von Veranstaltungen werden weiter begrenzt.

Die zweite Stufe greift, wenn es in einem Landkreis mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche gibt.

Maßnahmen:

  • Es dürfen maximal zehn Personen im öffentlichen Raum zusammenkommen.
  • Die Maskenpflicht wird erweitert.
  • Es wird eine Sperrstunde in der Gastronomie ab 23 Uhr eingeführt und es gibt keinen Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken.
  • Private Feiern werden auf maximal zehn Personen im öffentlichen Raum begrenzt, im privatem Raum auf maximal zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten.
  • Veranstaltungen werden auf 100 Personen begrenzt. Mit entsprechendem Hygienekonzept können die örtlichen Gesundheitsämter Ausnahmen genehmigen.

Sollten die Maßnahmen der zweiten Stufe den Anstieg der Infektionszahlen nicht innerhalb von zehn Tagen zum Stillstand bringen, müssen die Landkreise weitere Einschränkungen in der dritten Stufe anordnen.

Maßnahmen:

  • Zusammenkünfte von maximal fünf Personen oder zwei Haushalten im öffentlichen Raum.