MÖSSINGEN. In Mössingen ist am Montagnachmittag, 19. Juni, eine 22-Jährige Frau Opfer eines Tötungsdeliktes geworden. Die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen ermitteln wegen Verdacht des Totschlags gegen den 21-Jährigen früheren Lebensgefährten des Opfers. Ihm wird vorgeworfen, für den gewaltsamen Tod der Frau verantwortlich zu sein.
Er befindet sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft. Wie bereits berichtet, hatten Angehörige am Montagnachmittag, gegen 16.30 Uhr, den Leichnam der Frau in ihrer Wohnung aufgefunden und die Polizei alarmiert. Die in der Wohnung angetroffene, eineinhalbjährige Tochter des ehemaligen Paares war unverletzt geblieben, wurde aber aufgrund der Gesamtumstände vorübergehend in einem Krankenhaus aufgenommen. Die Kriminalpolizei hatte noch vor Ort die Ermittlungen aufgenommen.
Massive Gewalteinwirkung führte zum Tod
Eine ältere Nachbarin des Opfers erzählte dem GEA, dass sie in der Nacht auf Sonntag gegen 2 Uhr vom Lärm in der Wohnung über ihr wach geworden sei. »Es wurde herumgeschrien, das ging etwa eine Stunde so.« Heute mache sie sich Vorwürfe, dass sie darauf nicht reagiert hat. Nachdem sich die Lage beruhigt hatte, habe sie die eineinhalb Jahre alte Tochter ihrer Nachbarin weinen gehört. Auch dabei habe sie sich nichts gedacht. Am Montagnachmittag sei die Mutter der 22-Jährigen aufgetaucht, weil sich die Tochter nicht gemeldet habe. Kurz darauf habe sie schreiend die Wohnung verlassen und gerufen: »Hier ist alles voller Blut.« Im Anschluss sei dann die Polizei eingetroffen und habe die Ermittlung aufgenommen.
Erste Feststellungen hatten auf die Spur des 21-Jährigen und zu seiner vorläufigen Festnahme am Montagabend geführt. Zeugenangaben zufolge soll es schon früher zu tätlichen Übergriffen in der Beziehung gekommen sein. Nach dem vorläufigen Ergebnis der zwischenzeitlich erfolgten Obduktion des Opfers starb das Opfer infolge massiver Gewalteinwirkung. Nachdem sich im Verlauf der weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen weitere Verdachtsmomente gegen den 21 Jahre alten Deutschen ergeben hatten, wurde er am Dienstagnachmittag dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Dieser setzte den von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragten Haftbefehl in Vollzug. Der 21-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die beim Kriminalkommissariat Tübingen eingerichtete, zehnköpfige Ermittlungsgruppe arbeitet weiter mit Hochdruck an der Klärung des genauen Tathergangs und der Hintergründe. (GEA/dpa/pol)