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Aktuell Polizeimeldung

Prüfungstage: Stadt verbietet Branntwein in der Pomologie

Realschüler und Gymnasiasten fiebern ihrem Abschluss entgegen. In der Pomologie wird anschließend gerne gefeiert. Die Polizei hat sich den Termin vorgemerkt.

Dieser Jugendlicher im Volkspark ist friedlich, manche seiner Altersgenossen machen immer wieder Ärger.
Dieser Jugendlicher im Volkspark ist friedlich, manche seiner Altersgenossen machen immer wieder Ärger. Foto: Gerlinde Trinkhaus
Dieser Jugendlicher im Volkspark ist friedlich, manche seiner Altersgenossen machen immer wieder Ärger.
Foto: Gerlinde Trinkhaus

REUTLINGEN. Die letzten Prüfungstage der Realschüler und Gymnasiasten werden in Reutlingen traditionell im Bereich der Pomologie/des Volksparks gebührend gefeiert. Am 30. April, 3. Mai und ganz besonders am 7. und 8. Mai 2019 rechnen der Kommunale Ordnungsdienst und die Polizei mit Hochbetrieb in den beiden Parks und haben sich diese Termine ebenfalls vorgemerkt.

In den vergangenen Jahren war immer wieder die erhebliche Alkoholisierung vieler Anwesenden aufgefallen, die in Aggressionen, Sachbeschädigungen oder sogar Tätlichkeiten gemündet und ein Einschreiten der Einsatzkräfte erforderlich gemacht hatte. Diese werden auch in diesem Jahr möglichen Unruhestiftern die rote Karte zeigen und auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes achten, das beispielsweise Minderjährigen den Konsum von Branntwein generell verbietet.

Ergänzend zu diesen Bestimmungen hat die Stadt Reutlingen anlässlich der Feiern für die betreffenden Tage ein für Minderjährige und Volljährige gleichermaßen geltendes, umfassendes Konsum- und Mitführverbot von Branntwein oder branntweinhaltigen Getränken in der Pomologie und dem Volkspark verordnet. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Erwachsene, die Hochprozentiges oder branntweinhaltige Mixgetränke an Minderjährige abgeben, werden wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz zur Anzeige gebracht. (pol)