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Polizei kontrolliert Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV in der Region

Maske
Die Maske in der Hand einer Bürgerin. Foto: Murat/dpa
Die Maske in der Hand einer Bürgerin.
Foto: Murat/dpa

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Nach Einschätzung der Experten ist gerade das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Bestandteil im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus - insbesondere dort, wo das Abstand halten zu kurz kommt. Und gerade vor dem Hintergrund der wieder ansteigenden Zahlen an Covid-19-Neuinfektionen sollte die seit dem 27. April 2020 in Baden-Württemberg für bestimmte Bereiche geltende Maskenpflicht sehr ernst genommen werden, schreibt das Polizeipräsidium Reutlingen in einer Pressemeldung. Die aktuell zu beobachtende und zunehmende Nachlässigkeit im Umgang mit dem Abstandsgebot und dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung veranlasste das Innenministerium Baden-Württemberg, die regionalen Polizeipräsidien zu beauftragen, dies im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gezielt zu überwachen. Insbesondere in Bussen und Bahnen sowie an den entsprechenden Wartebereichen kommen sich Menschen zwangsläufig sehr nahe. Deshalb sei gerade dort die konsequente Einhaltung der bekannten Infektionsschutzregeln unerlässlich zum Schutz für alle.

Das Polizeipräsidium Reutlingen führt nun in enger Abstimmung mit den Ortspolizeibehörden und den regionalen Verkehrsbetrieben ab dem 16. September 2020 im gesamten Zuständigkeitsbereich der vier Landkreise mehrere gezielte Schwerpunktkontrollen im ÖPNV durch. Das Ziel: die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wieder verstärkt in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken! Gleichzeitig soll es die Arbeit der Menschen unterstützen, die offenbar immer wieder mit Maskenverweigerern konfrontiert sind und in Einzelfällen, auch im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Reutlingen, sogar schon körperlich angegriffen wurden - wie beispielsweise Busfahrer und Kontrolleure.

Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kann seit dem 1. Juli 2020 mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden. Gleichwohl werden die Polizeibeamten mit Augenmaß dafür sorgen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Wer sich jedoch unbelehrbar zeigt, der muss mit einem entsprechenden Bußgeld rechnen. Denn die Vorgaben sind zwingend erforderlich, um letztlich Menschenleben zu schützen. Wer die Infektionsschutzregeln einhält und eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, der leistet einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen das Virus. Das Polizeipräsidium Reutlingen appelliert daher an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. Wer Maske trägt, zeigt Verantwortung! (pol)