REUTLINGEN. Wegen des Verdachts des unerlaubten gewerbsmäßigen Handels mit Cannabis ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und eine Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizei gegen einen bereits einschlägig vorbestraften und wegen gleichartiger Delikte unter Bewährung stehenden 28-Jährigen. Der Verdächtige befindet sich bereits in Untersuchungshaft. Das teilen die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Polizeipräsidium Reutlingen in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.
Anderweitige Ermittlungen hatten die Polizei auf die Spur des 28-Jährigen geführt, dem vorgeworfen wird, mit gesetzeswidrigem Cannabishandel seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Am Freitag gelang es den Ermittlern, den Beschuldigten in Reutlingen auf frischer Tat beim Verkauf von Marihuana an einen Abnehmer zu observieren. Bei der anschließenden Kontrolle des mutmaßlichen Dealers fanden und beschlagnahmten die Einsatzkräfte über 30 Gramm verkaufsfertig portioniertes Marihuana, wonach der Beschuldigte vorläufig festgenommen wurde.
Staatsanwaltschaft beantragt Haftbefehl
Der staatenlose 28-Jährige, der über keinen festen Wohnsitz verfügt, wurde am Samstag beim Amtsgericht Reutlingen dem Haftrichter vorgeführt, der den von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragten Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte.
Der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. (pol)