Im Rahmen anderweitiger Ermittlungen hatten sich Hinweise darauf ergeben, dass einer der Tatverdächtigen im Besitz einer größeren Menge illegaler Betäubungsmittel sein soll, woraufhin die Staatsanwaltschaft Tübingen einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohn- und Geschäftsräume des Mannes erwirkt hatte. Am Freitag durchsuchten die Fahnder die Räume des Verdächtigen, wobei sie neben dem Rauschgift zudem noch auf eine erlaubnispflichtige Pistole sowie ein bereitgelegtes Messer stießen und beschlagnahmten.
Der Geschäftsinhaber und sein gleichaltriger Landsmann, der in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, wurden vorläufig festgenommen und am Samstagmittag der Haftrichterin beim Amtsgericht Reutlingen vorgeführt. Diese erließ die von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragten Haftbefehle und setzte sie in Vollzug. (pol)