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Ermittler entdecken illegalen Tübinger Online-Shop für Betäubungsmittel

Aus Hanf-Pflanzen können Haschisch und Marihuana gewonnen werden.
Aus Hanf-Pflanzen können Haschisch und Marihuana gewonnen werden. Foto: dpa
Aus Hanf-Pflanzen können Haschisch und Marihuana gewonnen werden.
Foto: dpa
TÜBINGEN. Weil in einem in Tübingen angemeldeten CBD-Online-Handel offenbar gewerbsmäßig mit Betäubungsmittel gehandelt wurde, ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und eine Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizei gegen den 21-jährigen Betreiber, einen 22-Jährigen aus Tübingen und einen 55 Jahre alten Mann aus Konstanz.

Auf die Spur der Verdächtigen kamen die Ermittler, nachdem bei einem Abnehmer im Landkreis Böblingen im Rahmen einer Personenkontrolle ein Glas mit Marihuanablüten aufgefunden worden war, die offensichtlich aus dem Tübinger Online-Handel stammten. Weitere Ermittlungen und Untersuchungen erhärteten den Verdacht, dass dort nicht nur mit zu Rauschzwecken bestimmten, CBD-haltigen Produkten gehandelt wird, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sondern dort die Marihuanablüten gleich pur vertrieben werden. Auch wenn sich der Firmensitz in Tübingen befindet, wurden die Waren zumindest teilweise auch von Konstanz aus versandt.

Entgegen der irrigen Meinung, dass es für eine Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) ausschließlich auf die Höhe des THC-Gehalts ankomme und daher der Umgang mit Waren, die weniger als 0,2 Prozent THC enthalten, generell erlaubt sei, erlaubt das BtmG (wie bereits berichtet) den gewerblichen Umgang mit CBD-Produkten nur dann, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Erlaubt wäre also z.B. der Handel mit einer Seife mit einem THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent. Der Handel mit einem Tee oder anderen, zum menschlichen Konsum bestimmten und damit zu Rauschzwecken geeigneten Waren ist hingegen unabhängig von der Höhe des THC-Gehalts, also auch bei einem THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent, gesetzlich verboten. Auch Besitz und Erwerb solcher Produkte sind strafbar. Das gilt natürlich auch für die Marihuanablüten selbst.

Bei den jeweils auf richterlichen Beschluss am Dienstag vorgenommenen Durchsuchungen in den Wohnungen der Beschuldigten sowie eines Lagerraums in Tübingen wurden über 2,6 Kilogramm Marihuanablüten, umfangreiches Equipment und Geschäftsunterlagen aufgefunden und beschlagnahmt.

Bis sich die Männer gerichtlich verantworten müssen, befinden sie sich auf freiem Fuß.  (pol)