Außerdem steht der 22-Jährige in dringendem Verdacht, am Samstag, 23. März 2019, in seiner damaligen Wohnung in der Hölderlinstraße, in deren Nähe auch die vorherigen Brände registriert worden waren, einen Brand gelegt zu haben, bei dem allein ein Schaden in Höhe von 200.000 Euro entstanden war. Der durch die Brandlegungen insgesamt entstandene Schaden wird derzeit auf etwa 240.000 Euro beziffert.
Bei den umfangreichen Ermittlungen des Kriminalkommissariats Reutlingen hatten sich im Laufe der Zeit erste Verdachtsmomente gegen den Beschuldigten ergeben, die sich nach und nach verdichteten, worauf die Staatsanwaltschaft Tübingen Anfang Juni aufgrund dringenden Tatverdachts einen Haftbefehl gegen den Mann erwirkte.
Am Donnerstagmorgen nahmen ihn die Beamten der Kriminalpolizei fest. Noch am selben Tag wurde er einem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt, der gegen den Beschuldigten die Untersuchungshaft anordnete. Der 22-Jährige streitet die ihm zur Last gelegten Taten ab. Die Ermittlungen dauern an. (pol)