Vier dieser Kradfahrer werden wegen unzulässigen Kennzeichenneigungen, fehlenden Rückleuchten und unzulässigen Rückspiegeln zur Anzeige gebracht, was entsprechende Verwarnungsgelder zur Folge hat. Zwei weiteren Motorradfahrern, bei denen aufgrund technischer Mängel die Betriebserlaubnis erloschen war, wurde die Weiterfahrt untersagt. Sie müssen mit Bußgeldern in Höhe von 90 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei rechnen.
Darunter befand sich ein 42 Jahre alter Fahrer einer Honda, der unter anderem den sogenannten DB-Eater - einen Teil des Schalldämpfers - abgesägt, und damit für enormen Lärm gesorgt hatte. Auch ein 38-jähriger Fahrer einer Kawasaki, an dessen Maschine unter anderem unzulässige Bereifung festgestellt wurde, musste den Heimweg anderweitig organisieren. Ein 20-jähriger Yamaha-Fahrer aus Reutlingen wurde auf der L 380 bei Würtingen anstatt mit erlaubten
100 km/h mit rund 150 Stundenkilometern von der Besatzung eines Videofahrzeugs aufgezeichnet. Zusätzlich zu einem Bußgeld in Höhe von
160 Euro und zwei Punkten, muss er sich auf ein einmonatiges Fahrverbot einstellen.
Schon am Sonntag, 8. April 2018, hatten die Beamten im Lautertal und an der Zwiefalter Steige Kontrollen mit dem Schwerpunkt auf technische Veränderungen und Mängel durchgeführt. Von 35 kontrollierten Maschinen mussten elf beanstandet und ebenfalls entsprechend angezeigt werden. Drei Fahrern war die Weiterfahrt wegen der entfernten DB-Eater und der damit einhergehenden Lärmbelästigung untersagt worden. Die Kontrollen werden fortgeführt. (pol)