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Verbraucherschützer klagen erfolgreich gegen Google

Die Verbraucherzentrale Bayern hat gegen Google geklagt und gewonnen. Worum ging es? Um einen Kündigungsbutton bei Google One.

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Verbraucherschützer aus Bayern haben erfolgreich gegen Google geklagt. Foto: Rolf Vennenbernd/DPA
Verbraucherschützer aus Bayern haben erfolgreich gegen Google geklagt.
Foto: Rolf Vennenbernd/DPA

Der Internetkonzern Google muss nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bayern künftig auf seiner Plattform Google One einen Kündigungsbutton anbieten. Das hat das Landgericht München I entschieden, wie die Verbraucherzentrale Bayern am Donnerstag mitteilte und eine Gerichtssprecherin bestätigte. Das Urteil erfolgte bereits Mitte März.

Google One ist im Wesentlichen ein Bezahldienst für mehr Cloud-Speicherplatz. Kostenlos bietet Google 15 GB an, um etwa Fotos oder E-Mails zu speichern. Für mehr Speicherplatz zahlen Nutzerinnen und Nutzer monatlich zwischen rund zwei und 20 Dollar.

Laut Gericht hat Google zwar inzwischen eine leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche eingefügt. Allerdings wollte die Verbraucherzentrale mit ihrer Klage erreichen, dass Google eine Unterlassungserklärung abgibt und sich damit verpflichtet, den Button auch künftig auf der Website zu lassen.

»Auch große Unternehmen müssen sich an geltendes Recht halten. Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, dass Google auf seiner Plattform den Kündigungsbutton anbieten muss«, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Ein sogenannter Kündigungsbutton für viele online abschließbare Verträge wie Mobilfunkverträge oder Abonnements von Streamingdiensten und Zeitschriften ist seit Juli 2022 Vorschrift. Dadurch sollen Kündigungen ähnlich einfach sein wie Onlinekäufe. Laut einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat jedoch jeder fünfte dazu verpflichtete Anbieter noch keinen Button eingebunden.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale

Google-Informationen zum Google One-Abo

Abokosten

Bisheriger Kündigungsweg

Verbraucherzentrale Bundesverband zum Button

© dpa-infocom, dpa:240425-99-804955/2