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AfD mahnt Abgeordnete für Wahlbeobachtung in Russland ab

Im März haben drei bayerische AfD-Abgeordnete die Präsidentschaftswahl in Russland als Wahlbeobachter besucht. Die Bundesspitze der Partei zieht nun Konsequenzen.

Ulrich Singer
Ulrich Singer ist einer der bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten, die zur Wahlbeobachtung nach Russland reisten. Foto: Sven Hoppe/DPA
Ulrich Singer ist einer der bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten, die zur Wahlbeobachtung nach Russland reisten.
Foto: Sven Hoppe/DPA

Der AfD-Bundesvorstand hat drei bayerische AfD-Landtagsabgeordnete wegen einer Reise zur Präsidentschaftswahl nach Russland im März abgemahnt. Ein AfD-Sprecher bestätigte entsprechende Berichte der »Süddeutschen Zeitung« und der »Augsburger Allgemeinen«.

Die drei Abgeordneten des bayerischen Landtags, Ulrich Singer, Andreas Jurca und Elena Roon waren im März als Wahlbeobachter nach Russland gereist, nach eigenen Angaben auf Einladung von dort. Jurca erläuterte, es gehe darum, Organisation und Ablauf der Wahlen zu bewerten. Organisiert worden sei die Reise von der einladenden Seite. »Wir haben uns entschlossen, die Kosten selbst zu tragen, gerade um Vorwürfen einer Befangenheit keinen Raum zu bieten.«

Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) waren in Russland dagegen nicht zugelassen. Deren Bewertung ist für die internationale Anerkennung eines Ergebnisses wichtig. Präsident Wladimir Putin war bei der umstrittenen Wahl mit 87,28 Prozent der Stimmen zum fünften Mal im Amt bestätigt worden. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verzichteten auf Glückwünsche. Die Wahl wurde nach Angaben einer Regierungssprecherin als »weder frei noch fair« angesehen.

Die AfD-Bundesspitze hatte den drei Abgeordneten empfohlen, die Reise nach Russland nicht anzutreten. Nun wurden sie abgemahnt. In der Bundesgeschäftsstelle wird dabei auf die Parteisatzung verwiesen. Mitglieder, die gegen Satzung, Grundsätze oder Ordnung der Partei verstoßen, können demnach abgemahnt werden, verbunden mit dem Hinweis, dass im Wiederholungsfall oder bei vergleichbarem Verhalten weitere Ordnungsmaßnahmen drohen können. Solche Ordnungsmaßnahmen können Ämtersperren und im gravierendsten Fall Parteiausschlussverfahren sein.

FBI befragte AfD-Politiker zu möglichen dubiosen Zahlungen

Der AfD-Spitzenkandidat für die Europawahl, Maximilian Krah, ist indes einem Bericht zufolge von der US-Bundespolizei FBI zu möglichen Zahlungen von prorussischen Gönnern befragt worden. Die Vernehmung habe im Dezember 2023 in den USA vor Krahs Rückreise nach Deutschland nach einer Veranstaltung der jungen Republikaner in New York stattgefunden, berichtete der »Spiegel« unter Berufung auf gemeinsame Informationen mit der ZDF-Sendung »Frontal«.

Krah teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: »Ich wurde als Zeuge zu meinen Kontakten in die Ukraine befragt, ja. Ich habe entsprechend Auskunft gegeben.«

Die US-Ermittler sollen Krah nach Recherchen von »Spiegel« und der ZDF-Sendung unter anderem eine Chat-Nachricht vorgehalten haben, in der ein prorussischer Aktivist seinem Bekannten Krah versichert habe, das Problem mit den »Kompensationen« für Krahs »technische Ausgaben« sei gelöst. Von Mai an »wird es so sein, wie es vor Februar war«. Die Formulierung habe den Verdacht nahegelegt, dass Krah schon länger verdeckt bezahlt worden sein könnte, hieß es weiter. Die Behörden gingen dem nun nach.

Krah teilte weiter mit, er habe seine Kontakte zu dem prorussischen Aktivisten nie verheimlicht, sie fänden sich unter anderem auf seinem Instagram-Account. »Die Vorwürfe sind absurd und konstruiert.« Der »Spiegel« zitierte Krah mit den Worten, er habe von dem Aktivisten nie Geld bekommen, »keine Zahlungen, geldwerten Leistungen oder sonstige Kompensationen«. Womöglich habe der Aktivist ihm Geld für eine Opernballkarte zurückzahlen wollen. Oder die Chat-Nachricht, in der von »Kompensationen« die Rede gewesen sei, müsse für einen anderen Empfänger bestimmt gewesen sein.

Zusammenhang mit VoE-Recherche

Krahs Name taucht derzeit auch im Zusammenhang mit der prorussischen Internetplattform »Voice of Europe« (VoE) auf. Ende März hatte Tschechien nach Geheimdienstermittlungen VoE auf die nationale Sanktionsliste gesetzt. Die Internetseite sei Teil einer russischen Einflussoperation, deren Ziel es sei, die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Freiheit der Ukraine infrage zu stellen, hieß es.

Auf dem Portal waren unter anderem Interviews mit dem AfD-Politiker Petr Bystron und Krah erschienen. Die tschechische Zeitung »Denik N« hatte berichtet, Bystron habe möglicherweise auch Geld entgegengenommen. Der AfD-Abgeordnete hat das mehrfach zurückgewiesen. Auch Krah bestreitet laut »Spiegel«, Geld aus dem Umfeld von »Voice of Europe« angenommen zu haben.

Vom 6. bis zum 9. Juni findet die Europawahl statt. Gewählt werden die mehr als 700 Abgeordneten des Europaparlaments. Das Parlament ist eng an der europäischen Gesetzgebung beteiligt, zudem hat es ein Mitspracherecht bei der Zusammensetzung der nächsten EU-Kommission. 

© dpa-infocom, dpa:240416-99-691319/3