Aktuell Sicherheit

Wann darf die Feuerwehr den Verkehr regeln, wann nicht?

TROCHTELFINGEN/ ENGSTINGEN. »Das kann nur ein schlechter Witz sein.« So kommentierte Hans Werner, Feuerwehrkommandant der Abteilung Wilsingen, ein Schreiben, das er an Trochtelfingens Bürgermeister Friedrich Bisinger weiterleitete. Mit seinem Rundbrief hat Bezirksbrandmeister Andreas Spahlinger eine Welle der Entrüstung sowohl bei seinen Feuerwehr-Kameraden als auch bei den Bürgermeistern ländlicher Gemeinden ins Rollen gebracht. Die Botschaft: Die Feuerwehr darf keine Verkehrsregelung und Ordnungsdienste bei Festen, Prozessionen und ähnlichen Veranstaltungen übernehmen.

Foto: Thomas Warnack
Foto: Thomas Warnack

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