Aktuell Rechtsstreit

Urteil: Die Bleichstetter Schranke muss offen bleiben

ST. JOHANN/TÜBINGEN. Im Zivilverfahren um die Schranke in Bleichstetten hat gestern das Landgericht entschieden: Die Schranke, die die Zufahrt in die Rathausstraße versperrt, muss offen bleiben.

Für die Anlieger ein Ärgernis, für das Landgericht so nicht zulässig. GEA-ARCHIVFOTO
Für die Anlieger ein Ärgernis, für das Landgericht so nicht zulässig. GEA-ARCHIVFOTO
Für die Anlieger ein Ärgernis, für das Landgericht so nicht zulässig. GEA-ARCHIVFOTO

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