Aktuell Amtsgericht

Inlineskater die Hoden gequetscht: »Niederträchtig und verachtenswert«

MÜNSINGEN. Körperverletzung kommt den Täter teuer zu stehen: 4 200 Euro Geldbuße muss ein 44-Jähriger bezahlen. Das tut weh. Schmerzen ganz anderer Art allerdings musste derjenige ertragen, mit dem der Verurteilte im März dieses Jahres in Streit geriet: Die Auseinandersetzung endete für den 42-jährigen Inline-Skater mit einer Hodenprellung. Der 44-Jährige soll im Eifer des Gefechts zugegriffen und sich damit der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht haben. Das sahen Richter Joachim Stahl und Staatsanwalt Jan Vytlacil am Ende der Verhandlung am Münsinger Amtsgericht als erwiesen an. Auch wenn der 44-Jährige und sein Anwalt bis zuletzt beharrlich widersprachen.

Foto: dpa
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