Bildung - Trailfinger Freilerner-Familie hat vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen erneut eine Niederlage erlitten
Freilerner zum Schulbesuch verpflichtet
Von Christine Dewald
MÜNSINGEN/SIGMARINGEN. Stichtag war der Nikolaustag 2010. Von diesem Tag an hätten die beiden Jungen in der Grundschule Dottingen den Unterricht besuchen sollen - dazu hatte das Regierungspräsidium Tübingen ihre Eltern Christiane Ludwig-Wolf und Andreas Jannek verpflichtet. Gegen diese Anordnung des Oberschulamts hatte die Trailfinger Freilerner-Familie beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage erhoben. Diese Klage ist jetzt abgewiesen worden.
Christiane Ludwig-Wolf und Andreas Jannek streiten vor Gericht um die Möglichkeit, ihre Söhne außerhalb der Schule lernen zu lassen.
FOTO: Christine Dewald
Der Zwist der Familie mit den Behörden um den Schulbesuch der beiden Söhne reicht Jahre zurück. Seit dem Beginn der Grundschulpflicht des Ältesten im Schuljahr 2008/2009 gehen Briefe hin und her. Die Eltern berufen sich auf Rechte wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Bildungsfreiheit, kritisieren das standardisierte Schulsystem und reklamieren, dass Kinder außerhalb dieses starren Rahmens viel besser, lebensnäher und effektiver lernten. Die Behörden verteidigen das Recht des Staates, die Schulpflicht durchzusetzen, um die Chancengleichheit zu gewährleisten und die Bildung von »Parallelgesellschaften« zu verhindern.
Zwangsgeld angedroht
Im Herbst 2010 hatte sich die Auseinandersetzung auf die juristische Ebene ausgedehnt, nachdem die Eltern der beiden Buben gegen das vom Schulamt verhängte Bußgeld Einspruch erhoben hatten. Das Amtsgericht Münsingen hatte diesen Einspruch im November zurückgewiesen. Darauf war Post aus Tübingen gekommen. Darin wurde nicht nur der Stichtag für den Schulbesuch genannt, sondern auch ein Zwangsgeld von tausend Euro pro Kind angedroht, falls der Schulpflicht weiterhin nicht nachgekommen werde.
Einen Tag nach Nikolaus haben die Eltern beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag eingereicht. Er richtete sich gegen den Sofortvollzug, mit dem das Oberschulamt seine Verpflichtung verbunden hatte. Die Klage gegen den angeordneten Schulbesuch und das angedrohte Zwangsgeld folgte wenig später. Bereits im Mai hatte das Verwaltungsgericht den Eilantrag abgelehnt, was der Verwaltungsgerichtshof eine Monat später auch bestätigt habe, wie Pressesprecher Dr. Albrecht Mors vom Verwaltungsgericht Sigmaringen berichtet. Die beiden Kinder hätten damit trotz der noch unentschiedenen Klage die Schule besuchen müssen.
Jetzt hat das Verwaltungsgericht auch dieses Rechtsmittel der Trailfinger Familie abgewiesen. Das schriftliche Urteil wird den Beteiligten laut Mors »in den nächsten Wochen« zugestellt werden. Den Eltern bleibt dann noch die Möglichkeit, beim Verwaltungsgerichtshof (VHG) in Mannheim einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Von einem »Nadelöhr« spricht Albrecht Mors in diesem Fall: Eine solche Berufung werde nur aus bestimmten, eng gefassten Gründen zugelassen.
Die Eltern hatten in ihrem Antrag ans Verwaltungsgericht und zuvor schon vor dem Amtsrichter in Münsingen formuliert, ihr Gewissen verbiete es ihnen, die Kinder zur Schule zu schicken. Die Schule stehle den Kindern ihre Lebens- und Entwicklungszeit und zwinge sie, sich anzupassen und ihren inneren Weg zu verleugnen. Die Folge sei, dass viele Kinder unter der Schule litten und Abwehrmaßnahmen entwickelten, um das »System Schule« zu überstehen.
»Die Antragsteller können für sich oder ihre Kinder keine Ausnahme oder Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht beanspruchen«, hatte das Verwaltungsgericht in der Begründung vom Mai betont. Ausnahmen etwa aus weltanschaulichen Gründen unterhöhlten die Schulpflicht als Teil des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags. (GEA)
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