Tourismus - Nicht alle freuen sich auf einen weiteren Biergarten an der Lauter. Bebauungsplan für Hayingen
Biergarten im Lautertal alarmiert Naturschützer
HAYINGEN. Das hatten sich die Hayinger einfacher vorgestellt. Mit ein paar Tischen und Bänken wollten sie an schönen Sommertagen vor der bereits bestehenden Feldscheune unweit von Anhausen einen lauschigen Biergarten zaubern, in dem sich Wanderer und Ausflüglern stärken und dann an der vorbeifließenden Lauter »ihre Seele baumeln« lassen können. Jetzt aber wehren sich genau dagegen die Naturschützer, die durch die geplante Freizeiteinrichtung Uhus, Fledermäuse und auch andere schützenswerte Lebewesen massiv beeinträchtigt sehen.
Richtig idyllisch ist die Lauter bei Anhausen schon jetzt nur im Winter. Im Sommerhalbjahr ist hier an Wochenenden der Bär los. Und das will ein Unternehmer für den Betrieb eines Biergartens nutzen. GEA-ARCHIVFOTO: DEW
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Nachts muss alles wieder weg
»Unverfroren«, lautet der Kommentar, den Dr. Christian Kübler in der Gemeinderatssitzung am Donnerstag auf das abgibt, was dem Landesnaturschutzverband in der Person von Wolfgang Riedel zu diesem Thema alles eingefallen ist. Anders als sein Ratskollege Herbert Pfister, der sich darüber aufregt, dass hier »aus nichts, aus gar nichts ein Elefant« gemacht werde, hält sich auch Hayingens Bürgermeister Robert Riehle aus diplomatischen Gründen mit weiteren Äußerungen in öffentlicher Sitzung zurück.
Fakt ist: Die als Biergarten geplante Freizeiteinrichtung mit 14 Tischen und 84 Einzelsitzplätzen, die der neue Besitzer der Luftlinie nur ein paar Meter entfernten Maisenburg auf einer rund 150 Quadratmeter großen Waldwiese an der Lauter bei Anhausen betreiben möchte, befindet sich im Landschaftsschutzgebiet. Dieser Umstand hat auch das Landratsamt in Reutlingen dazu veranlasst, auf den Bebauungsplan mit entsprechenden Auflagen zu reagieren.
So darf die Scheune, die nachweislich von Fledermäusen bewohnt wird, quasi nur als Lager genutzt werden für die hier nachts einzustellenden Tische und Bänke sowie für eine mobile Theke, von der aus die Besucher des Biergartens bewirtet werden sollen. Der Betrieb, so die Behörde weiter, müsse auf Wochenenden und Feiertage beschränkt bleiben, jegliche Beleuchtung im und um den Biergarten herum sei mit Blick auf die empfindliche Tierwelt absolut tabu. Einzige bauliche Maßnahme soll demnach an der Westseite der Feldscheune ein Toilettenhäuschen bleiben, von dem sich nicht nur Sigrid Bortfeld vom Bauamt der Stadt Hayingen eine Verbesserung der Situation in diesem Bereich des Lautertals verspricht. Bedenken des Regierungspräsidiums Tübingen, wonach es durch den Biergarten zu einem »Konfliktfall« kommen könnte für standorttypische Pflanzen und Tiere, kann Sigrid Bortfeldt, wie sie betont hat, nicht teilen, zumal zwischen dem Betreiber der Einrichtung und der Stadt Hayingen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen werde, der haarklein alles regeln werde, was den Betrieb des geplanten Biergartens betrifft.
Sorgen, der touristisch zwar bislang bereits stark frequentierte Platz an der Lauter, zu dem auch noch eine Grillstelle samt Spielplatz gehört, könnte künftig an Sommertagen durch den Biergarten zu einem echten Rummelplatz werden, halten sowohl Hayingens Stadtverwaltung als auch die Gemeinderäte ebenfalls für unbegründet. Zumal ja die Zufahrt für Motorradfahrer gesperrt werde.
Anders als Wolfgang Riedel vom Landesnaturschutzverband dies in seiner Stellungnahme andeutet, fürchten die Hayinger auch nicht, dass diese zusätzliche Freizeiteinrichtung für andere zur Konkurrenz wird, auch wenn es im kleinen Anhausen bereits zwei Gaststätten sowie im fast daran angrenzenden Indelhausen noch eine weitere gibt.
Notfalls mit Ausgliederung
Der Leiter des Baurechtsamts im Landratsamt Reutlingen, Dr. Claudius Müller, soll nun mit dem Regierungspräsidium für die Stadt Hayingen klären, ob den geäußerten Bedenken zum Trotz auf ein aufwendiges Verfahren zur Ausgrenzung aus dem Landschaftsschutzgebiet »Großes Lautertal« verzichtet werden kann. Und wenn nicht? Dann, signalisierten die Hayinger per einmütigem Beschluss, bedeute dies noch lange nicht, dass sie aufgeben wollten, sondern doch noch einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt Reutlingen stellen. (oel)