Abwasser - Wie alle Kommunen muss die Stadt Trochtelfingen künftig gesplittete Gebühren erheben
»Am Ende wird's für alle teurer«
TROCHTELFINGEN. »Durch den ganzen Pipifax wird's teurer für alle, das ist Fortschritt«, kommentierte der stellvertretende Bürgermeister Dr. Karlheinz Streier am Dienstagabend in der Gemeinderatssitzung die komplizierte Neuberechnung der Abwassergebühren.
In seinem Urteil zur bisher einheitlichen Abwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) im März, dass die Abwassergebührensatzungen, auf denen die Gebührenbescheide beruhen, nichtig sind, weil sie gegen Äquivalenzprinzip und Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Die Gemeinde, die bis Jahresende keine neue Satzung hat, hat keine Grundlage, in 2011 Abwassergebührenbescheide zu verschicken. Deshalb hat sich der Trochtelfinger Gemeinderat mit der Ausgestaltung der Satzung befasst und das bisher mit der Materie befasste Ingenieurbüro Heyder und Partner (Tübingen) mit den weiteren Schritten beauftragt.
Recht, nicht Gerechtigkeit
Künftig wird Schmutzwasser aus dem Haushalt nach dem Frischwassermaßstab berechnet, das Regenwasser, das vom Grundstück in die Kanalisation fließt, wird je nach Versiegelungsart der Fläche anteilig nach Abflussfaktoren berechnet. Von der Gelegenheit, den referierenden Heyder-Mitarbeiter Wolfgang Mauz zu befragen, machten die Räte reichlich Gebrauch. »Hier geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern um Recht«, erklärte er, warum künftig der Eigentümer einer großen Hoffläche, deren Regenwasser in eine Wiese abfließt, für diese Fläche keine Abwassergebühren bezahlen muss, es für den Supermarktbetreiber mit großer Hoffläche und wenig Frischwasserbezug teuer werden wird.
Für den klassischen Einfamilienhausbesitzer dürfte sich wenig ändern, vermutet Mauz. Mägerkingens Ortsvorsteher Martin Herrmann meinte zerknirscht: »Wer in den letzten Jahren seinen Hof gepflastert und so für ein sauberes Bild gesorgt hat, wird jetzt bestraft.«
Jedes Grundstück der Stadt wird nun vom Ingenieurbüro auf der Basis der Liegenschaftskarte erfasst. Vollständig versiegelte Flächen werden mit 1,0, Rasenfugenpflaster zum Beispiel mit 0,6 und Schotterrasen mit 0,3 multipliziert. Wie viel Fläche von welcher Art anzunehmen sind, wird je nach Gebietsart festgelegt.
»Wir können ja nicht jedes Grundstück einzeln ausmessen«, erklärte Trochtelfingens Bürgermeister Friedrich Bisinger. Die Hauseigentümer würden von Stadt und Ingenieurbüro einen Brief bekommen, erklärte er, in dem die neue Berechnung der Abwassergebühr für das Grundstück dargelegt ist: »Wer das Gefühl hat, seine Berechnung stimme nicht, der soll sich bei der eingerichteten Hot-line melden«. (häs)