Sondersitzung - Protest erfolgreich, Beschluss fällt einstimmig. Landrat betont: Alles offen, nichts gemauschelt
Sondermüll nicht nach Dußlingen
VON JOACHIM KREIBICH
DUSSLINGEN. »Die Menschen in Dußlingen sind 'gebrannte Kinder' in Sachen Müll. Wir sagen Nein zu diesem Vorhaben.« Die vorbereitete Stellungnahme aller Fraktionen, die Renate Schelling (SPD) am Donnerstagabend verlas, ließ keinen Zweifel: Die Dußlinger wollen nicht, dass im alten Müllwerk Sondermüll verarbeitet wird. Der Abfallzweckverband (ZAV) muss dem Interessenten absagen.
Dass Schelling den Bürgern aus dem Herzen sprach, war nicht nur am kräftigen Beifall nach der Abstimmung abzulesen. Die Sitzplätze wurden schon lange vor Beginn knapp. Nicht wenige der 150 Zuhörer mussten stehen. Die Stimmung war gereizt. Bürgermeister Thomas Hölsch drohte einem Frager, der den Landrat und ZAV-Vorsitzenden Joachim Walter während dessen Ausführungen unterbrach, ihn des Saales zu verweisen. Kommentar einer Bürgerin, die mit anderen zusammen ein Transparent hochhielt. »Wenn man so für dumm verkauft wird, soll man auch noch still sein.«
Hölsch und Walter betonten: Bisher ist nichts unterschrieben. Auch nicht der beabsichtigte »Exklusivitäts-Vertrag«, der dem Unternehmen SWS zusichert, dass ihm kein Konkurrent in die Quere kommen darf, solange er die aufwendigen Genehmigungs-Verfahren vorbereitet. In der ZAV-Sitzung am 9. Juli seien alle wesentlichen bekannten Fakten ausgebreitet worden (wir berichteten). Nichts wurde nach Walters Worten »hinter verschlossenen Türen durchgemauschelt«. Sowohl der potenzielle Betreiber der Abfallmischanlage als auch der ZAV hätten erklärt, unbedingt den Willen des Dußlinger Gemeinderats zu respektieren.
Sprecher aller Fraktionen begrüßten dieses Entgegenkommen. Dußlingen habe »leidvolle Erfahrungen mit stinkendem Biomüll, einem nicht funktionierenden Bundesmodell Abfallverwertung und einer geplanten Müllverbrennung hinter sich.«
Bürgermeister und Landrat bekräftigten, die Gemeinde sei in der glücklichen Lage gegenüber dem Zweckverband ein Mitsprache-Recht zu haben. Anders, wenn das Gelände verkauft würde. Ein privater Eigentümer müsste weder die Gremien noch die Öffentlichkeit um ihre Meinung fragen, sondern lediglich bei den Behörden die Genehmigungen einholen. Hölsch mahnt zur Wachsamkeit: »Für den Fall muss sich Dußlingen gut rüsten.« (GEA)