Tübingen
Prozess - Bewährungs- und Haftstrafen für lebensgefährlichen Angriff auf einen Jugendlichen in der Platanen-Allee

Selbstjustiz im Rausch

VON MATTHIAS ERNST

TÜBINGEN. Innerhalb weniger Minuten war der Angriff vorüber, das Opfer wird ein Leben lang die Folgen spüren. Auf einem Treffen von Schülern zur Feier der letzten Prüfung am Mittag des 27. Aprils in der Tübinger Platanen-Allee war die Stimmung aufgeheizt. Nicht nur durch reichlich Alkohol und Feierlaune, sondern auch durch ein Gerücht. Ein 18-Jähriger aus Tübingen, ebenfalls dabei, soll angeblich ein Mädchen mit dem Messer bedroht haben, um sie zu vergewaltigen.

Vor allem eine 18-jährige Schülerin aus Tübingen hatte bei der Verbreitung des falschen Gerüchts großen Anteil. Sie traf gegen 13 Uhr zwei ihr bekannte junge Männer, einen 17-jährigen Tübinger, und einen 22 Jahre alten Gomaringer, die wie auch das Mädchen bereits stark alkoholisiert waren, und erzählte auch ihnen ihre Geschichte. Dann forderte sie die beiden Männer dazu auf, dem Verdächtigten eine Abreibung zu verpassen. Die Angesprochenen zierten sich kurz, ließen sich dann doch überreden.

Tatfolgen unterschätzt

Zusammen gingen sie zu ihrem ausgewählten Opfer, begannen unter dem Vorwand, Drogen kaufen zu wollen, ein Gespräch. Unvermittelt schlug erst der 17-Jährige von vorne zu, dann setzte der 22-Jährige von hinten nach, Schläge und Tritte prasselten über den Angegriffenen herein. Die Anstifterin beteiligte sich nach mehreren Zeugenaussagen ebenfalls mit mindestens einem Tritt.

Die Folge: ein lebensgefährlicher Milzriss, in einer Notoperation musste das total zerfetzte Organ entnommen werden und die starken inneren Blutungen gestoppt werden. Dramatisch dabei: weder Opfer noch Täter merkten das Ausmaß des Schadens. Der Zusammengeschlagene verließ den Ort aus eigenen Kräften, klagte nur über Sehstörungen und ließ sich von einem Freund abholen. Erst in dessen Wohnung brach er völlig zusammen, worauf der Freund einen Krankenwagen rief. Im OP-Bericht ist vermerkt, dass schon etwa zwei Stunden später wahrscheinlich keine Überlebenschance mehr bestanden hätte.

Das war der Tathergang, von dem Richterin Christiane Barth und die zwei Schöffen in der Urteilsverkündung beim gestrigen Prozess ausgingen. Auf dieser Basis wurde alle drei Täter der gemeinschaftlichen lebensgefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Anstifterin erhielt zwei Jahre auf Bewährung, ebenso wie der 22-jährige Angreifer. Der 17-Jährige, der aufgrund seiner Kick-Box-Ausbildung im Verdacht steht, den meisten Schaden angerichtet zu haben, muss für zwei Jahre und acht Monate hinter Gitter, da er dieses Jahr bereits wegen eines anderen Delikts zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden war.

Einfach waren weder die Beweisaufnahme noch die Urteilsfindung, so Barth. Alle Tatbeteiligten und fast alle Zeugen waren zum Zeitpunkt des Angriffs stark betrunken, ihre Gedächtnisleistung somit sehr eingeschränkt. Bei den beiden männlichen Angeklagten ergab sich weiter das Problem intellektueller Defizite, sodass ihre Aussagen kaum Licht ins Dunkel bringen konnten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (GEA)


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