12.03.2010
Prozess - Tübinger Landgericht verurteilt fünf Drogendealer aus dem Raum Reutlingen zu Haftstrafen
Reutlingen
Mit Amphetaminen und Marihuana gehandelt
REUTLINGEN/TÜBINGEN. Fünf Männer aus dem Raum Reutlingen gingen im vergangenen Jahr dreimal auf Drogeneinkaufstour nach Holland. Sie schmuggelten mehrere Kilo Amphetamine, Marihuana und Kokain nach Deutschland. Bei der dritten Tour wurden sie geschnappt. Das Tübinger Landgericht verurteilte die Angeklagten gestern zu mehrjährigen Haftstrafen.
Ursprünglich war der Prozess auf sechs Verhandlungstage angesetzt. Die Jugendkammer des Landgerichts kam allerdings mit der Hälfte der Zeit aus. Schon frühzeitig hatten sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht zusammengesetzt, um zu beraten, wie sich eine aufwendige Beweisaufnahme vermeiden ließe. Und diese Verhandlungen hatten Erfolg: Die Angeklagten gestanden den Drogenhandel und erhielten dafür mildere Strafe; derweil sich das Gericht eine Vielzahl von Zeugenvernehmungen ersparte.
Treibende Kräfte
Die treibenden Kräfte hinter den Drogenreisen waren zwei Männer aus Reutlingen und Metzingen. Sie kauften den Stoff im holländischen Geleen und organisierten die Kurierfahrten nach Reutlingen. Beide sind vorbestraft und drogenabhängig. Für sie sprach das Gericht jetzt auch die höchsten Strafen aus.
Besonders hart traf es dabei den 23-jährigen Metzinger. Er stand noch unter Bewährung, als er die Drogen-Deals einfädelte. Das Landgericht schickt den 23-Jährigen, der bisher noch keine Ausbildung zu Ende geführt hat, für vier Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Nach Weisung des Gerichts soll er in dieser Zeit eine Drogentherapie absolvieren. Dabei handle es sich um »kein Erholungsheim«, warnte ihn der vorsitzende Richter Martin Streicher. Wenn die Therapie scheitere, sei der Schlamassel groß. Dann müsse der Metzinger noch den Rest seiner Vorstrafe absitzen.
Nach Jugendstrafrecht
Der Komplize des 23-jährigen Metzingers hatte Glück, dass ihn die Richter noch nach Jugendstrafrecht aburteilten. Der inzwischen 21-Jährige aus Reutlingen weise erhebliche Erziehungsdefizite auf, sagte Streicher. Gleichwohl sei er eine tragende Figur in diesem Drogengeschäft gewesen und habe »mit erheblichen Mengen Amphetamin und Marihuana« gehandelt. Der Reutlinger erhielt eine Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren. Auch der 21-Jährige müsse an seiner Drogenabhängigkeit arbeiten, mahnte Streicher den Angeklagten.
Dies sollte auch der Dritte im Bunde der Drogendealer tun. Weil der 50-Jährige offensichtlich ein eher »verhockter Typ« sei, habe er sich wohl noch um keine Therapiestelle gekümmert, kritisierte Streicher. Das Gericht schickt den Pfullinger für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Die restlichen beiden Angeklagten bleiben vorerst in Freiheit. Ihnen brummten die Richter Bewährungsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und drei Monaten auf. Zudem muss der Eine zusätzlich noch 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten und der Andere 800 Euro Strafe an den Kinderschutzbund in Tübingen zahlen. (vit)
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