Beratung - Arbeiterbildung stellt ihre Tätigkeit zum 1. Mai ein. Anlaufstelle in der Oberamteistraße wird geschlossen. Fast 30 Jahre qualifizierte Unterstützung geleistet
Kein Geld, keine Kofinanziers
REUTLINGEN. Zum 1. Mai 2010 stellt die Arbeiterbildung Reutlingen ihre Beratungsarbeit ein, die Anlaufstelle in der Oberamteistraße 28 wird dicht gemacht. Der Grund: Dem Verein fehlen die Eigenmittel und so haben potenzielle Kofinanziers wie das Jobcenter, der Diakonie-Verband oder die Stadt abgewinkt.
Fast 30 Jahre wurde die Beratung von einem gemeinnützigen Verein betrieben - anfangs mit dem Ziel sozialkritischer Informations- und Bildungsangebote. Seit 15 Jahren wurde mit Hilfe von Peter Langos eine kostenlose Sozialberatung angeboten. Hartz IV-, Sozialhilfe- und ALG I-Bezieher erhielten qualifizierte und engagierte Unterstützung.
Diese bewahrte viele Betroffene vor existenziellen Notlagen, in die sie wegen ungerechtfertigter Sanktionen oder fehlerhafter Entscheidungen der Behörden ansonsten geraten wären. Mit dem sozialfachlichen Beistand konnten Lösungen im Einvernehmen gefunden und - sofern notwendig - Auseinandersetzungen bis vor Gericht gebracht werden, wo sie meist zugunsten der Betroffenen entschieden wurden.
In den vergangenen Jahren stieg der Beratungsaufwand insbesondere für Hartz-IV-Empfänger aufgrund der Anzahl der Ratsuchenden und immer komplizierterer Sachverhalte an. 2009 waren es fast 1 500 Beratungsfälle. Peter Langos, Politologe MA und Lehrbeauftragter an der FH Ludwigsburg, arbeitete zuletzt im Rentenstand und ehrenamtlich für die Arbeiterbildung.
Obwohl eine qualifizierte Nachfolgerin schon überwiegend eingearbeitet wurde, scheiterte deren Finanzierungsbedarf von rund 800 Euro Arbeitgeber-Brutto im Monat sowohl im Gespräch mit dem Job-Center als auch der Diakonie Baden-Württemberg wegen fehlender ausreichender Eigenmittel des Vereins. Ebenso verliefen Gespräche mit der Stadt angesichts der laufenden Kürzungen im Haushalt ergebnislos.
Der Vorsitzende, Rechtsanwalt Daniel Dohmel, bedauert in einer Pressemitteilung die fehlende Unterstützung und verwies auf die Mehrkosten, die der Allgemeinheit nun entstehen, wenn die Betroffenen mit einem Berechtigungsschein direkt zum Rechtsanwalt müssen, sofern sie ihre Rechte gegen behördliche Entscheidungen durchsetzen wollen. Nicht verwunderlich sei, dass die Schwachen in der Gesellschaft ihre Rechtsansprüche in Zeiten finanzieller Engpässe zunehmend schwieriger durchsetzen könnten, so Dohmel. (eg/GEA)
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