Amtsgericht - Geschäftsführer von Agentur, die Polinnen an deutsche Haushalte vermittelte, muss ins Gefängnis
Haushaltshilfen scheinselbstständig
VON VEIT MÜLLER
REUTLINGEN. Zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilte das Reutlinger Amtsgericht am Montag zwei Geschäftsführer einer Agentur (mit Sitz in Münsingen), die polnische Hilfskräfte zur Betreuung von alten Menschen in deutsche Haushalte vermittelte. Die Richter sahen es nach der umfangreichen Beweisaufnahme als erwiesen an, dass es sich bei den Haushaltshilfen um Scheinselbstständige gehandelt hat.
Die Agentur hatte in der Zeit von Dezember 2005 bis Mai 2007 insgesamt 160 Polinnen und Polen in Haushalte im süddeutschen Raum vermittelt. Dort betreuten die vornehmlich weiblichen Hilfskräfte alte, pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr. Nach Ansicht des erweiterten Schöffengerichts waren die Haushaltshilfen bei der Agentur angestellt, die deshalb an den Sozialversicherungsträger insgesamt knapp 450 000 Euro an Sozialbeiträgen hätte überweisen müssen. Das aber geschah nicht.
Die Verteidiger hatten argumentiert, dass die beiden Angeklagten sich bei der Einrichtung der Agentur juristischen Rat bei einem Anwaltsbüro in Worms geholt hätten. Offensichtlich hatten die Anwälte aus Rheinhessen den Geschäftsführern grünes Licht für ihr Konstrukt der Vermittlung polnischer Haushaltshilfen gegeben. Erst im April 2007 kamen ihnen Zweifel, ob wirklich alles legal ist. Die Angeklagten hätten sich stets auf den Rat der Anwälte verlassen.
Doch dieses Argument ließ Richter Eberhard Hausch nicht gelten. Schon nach der polizeilichen Durchsuchung der Agenturräume in Münsingen im August 2005 hätten die beiden Angeklagten bei den Behörden genauer nachfragen und sich eine rechtsverbindliche Auskunft geben lassen müssen, ob sie ihre Agentur auf diese Weise betreiben dürfen. Die Geschäftsführer hätten aber bewusst kein Statusverfahren gewollt und sich vielmehr auf ein Anwaltsgutachten verlassen, »das nicht das Papier wert war, auf dem es gestanden hat«. Was möglicherweise auch daran gelegen habe, dass die Angeklagten den Wormser Anwälten nicht die ganze Wahrheit über ihre Agentur mitgeteilt hätten. Die beiden Geschäftsführer hätten aus Geldgier die Notlage der Familien ausgenutzt, warf Hausch den Angeklagten vor. So hätten sie auch nicht nur, wie für eine Agentur eigentlich üblich, eine einmalige Vermittlungsprovision verlangt, sondern Monat für Monat bei den Haushaltshilfen und Haushalten abkassiert.
Die Verteidiger Martin Barduhn und Patrick Schmidt waren dagegen davon überzeugt, dass es sich bei den polnischen Hilfen um Selbstständige gehandelt hat. Die Einteilung wie auch die Ausführung ihrer Betreuungsarbeit sei den Hilfskräften freigestellt gewesen. Sie hätten alleine das Ausfallsrisiko getragen. Den Ablauf ihrer Arbeit hätten sie nur mit den Familien abgesprochen.
Ihre Mandanten hätten neben der Vermittlung nur Behördengänge und Abrechnungsdienstleistungen für die Haushalte und Hilfskräfte übernommen. Dies sei aber ein normales Geschäftsmodell, das erlaubt und nicht zu verteufeln sei, so Schmidt. Die beiden Angeklagten seien freizusprechen.
Raffiniertes Geschäftsmodell
Staatsanwältin Irene Fitzner ist indes überzeugt, dass die Haushaltshilfen nicht selbstständig waren. Sie wären sprachlich und intellektuell gar nicht dazu in der Lage gewesen, sich auf dem deutschen Markt zu behaupten. Sie hätten keinen Kapitaleinsatz, keine Betriebsstätte und nur eine Briefkastenadresse gehabt, keine Werbung betrieben und keine eigenen Rechnungen erstellt. Die Polinnen seien bei der Agentur angestellt gewesen. Mit ihrem raffinierten Geschäftsmodell hätten die Angeklagten versucht, die Solidargemeinschaft zu betrügen.
Auch am Montag schlugen die Emotionen wieder hoch. Die Verteidigung warf Fitzner Polemik vor. Die Staatsanwältin wie auch das Gericht kritisierten im Gegenzug die Verteidiger, die mit ihren drei Befangenheitsanträgen gegen das Gericht den Prozess in die Länge gezogen hätten. Das Verfahren wird wohl in die nächste Instanz gehen, wie die Verteidiger gestern ankündigten. (GEA)