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Entscheidung über Berufung erst später

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Sowohl das Regierungspräsidium (RP) Tübingen als auch die Reutlinger Rathausspitze wollen abwarten, wie die Richter des Verwaltungsgerichts Sigmaringen ihr Urteil begründen und erst dann entscheiden, ob sie Berufung dagegen einlegen.

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