Reutlingen
Urteil - Bebauungsplan Schmied-/Mauerstraße/Gartentor

Bundesverwaltungsgericht gibt der Stadt recht

REUTLINGEN. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionszulassungsbeschwerde des Eigentümers des Hauses Metzgerstraße 47 gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom April vergangenen Jahres in Bezug auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan »Schmied-/ Mauerstraße/Gartentor« zurückgewiesen. Die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans ist damit höchstrichterlich bestätigt. Die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Reutlingen (GWG) kann ihr geplantes Vorhaben, eine größere Wohnbebauung auf dem Gelände, angehen.

Der Ausgang des Verfahrens ist für die Stadt von Bedeutung. Insbesondere bei Planungen in der Altstadt stellt sich immer wieder die Frage, ob aufgrund fehlender Grenzabstände nachbarliche Interessen ausreichend berücksichtigt sind. Die vonseiten des Gemeinderats im Bebauungsplanverfahren »Schmied- / Mauerstraße/Gartentor« vorgenommene Abwägung der Belange wurde gerichtlich bestätigt.

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Bundesverwaltungsgericht gibt der Stadt recht

REUTLINGEN. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionszulassungsbeschwerde des Eigentümers des Hauses Metzgerstraße 47 gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom April vergangenen Jahres in Bezug auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan »Schmied-/ Mauerstraße/Gartentor« zurückgewiesen. Die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans ist damit höchstrichterlich bestätigt. Die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Reutlingen (GWG) kann ihr geplantes Vorhaben, eine größere Wohnbebauung auf dem Gelände, angehen.

Der Ausgang des Verfahrens ist für die Stadt von Bedeutung. Insbesondere bei Planungen in der Altstadt stellt sich immer wieder die Frage, ob aufgrund fehlender Grenzabstände nachbarliche Interessen ausreichend berücksichtigt sind. Die vonseiten des Gemeinderats im Bebauungsplanverfahren »Schmied- / Mauerstraße/Gartentor« vorgenommene Abwägung der Belange wurde gerichtlich bestätigt.

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