REUTLINGEN. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionszulassungsbeschwerde des Eigentümers des Hauses Metzgerstraße 47 gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom April vergangenen Jahres in Bezug auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan »Schmied-/ Mauerstraße/Gartentor« zurückgewiesen. Die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans ist damit höchstrichterlich bestätigt. Die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Reutlingen (GWG) kann ihr geplantes Vorhaben, eine größere Wohnbebauung auf dem Gelände, angehen.