31.07.2010 - 04:10 Uhr
Amtsgericht - Mann mit Handschellen abgeführt
Als Polizisten ausgegeben
REUTLINGEN. Die Waffen sahen aus wie echt. Die Handschellen, mit denen die vermeintlichen Polizisten den jungen Mann am Nikolaiplatz abführten, waren es definitiv. Doch die »Beamten« waren in Wirklichkeit gar keine, die Waffen »nur« Softair-Pistolen. Wenig später ließen die beiden ihr Opfer in einem Hof wieder frei.
Weil sie sich der gemeinschaftlichen Amtsanmaßung und Freiheitsberaubung schuldig gemacht haben, mussten sie sich jetzt vor dem Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Friedrich Haberstroh verantworten.
Mit Softair-Pistole hantiert
Ob es ein (misslungener) Scherz sein sollte oder ein Racheakt - das Opfer hatte nach Aussage des jüngeren Angeklagten mit einer Getränkedose nach ihm geworfen -, ging aus der Verhandlung nicht hervor. Doch es war nicht das erste Mal, dass der gerade mal 16 Jahre alte Beschuldigte mit einer Softair-Pistole herumfuchtelte: Vor dem Vorfall am Nikolaiplatz hatte er mit der verbotenen Waffe eine 18-Jährige am Kopf und am Bein verletzt. »Es hat voll wehgetan«, sagte die Geschädigte. Und es hätte noch schlimmer ausgehen können, wenn beispielsweise die Kugel ins Auge gegangen wäre. Deshalb hatte sich der Jugendliche auch wegen gefährlicher Körperverletzung zu verantworten.
In beiden Fällen zeigte sich der Jugendliche jedoch geständig. »Es tut mir auch echt leid und ich habe mich bereits bei dem Mädchen entschuldigt«, sagte er. Der Junge kommt aus schwierigen Verhältnissen. Seit 2002 lebte er abwechselnd in Jugendeinrichtungen, bei seiner Mutter oder auf der Straße. Er war schon öfter auffällig und auch straffällig. Das Gericht zeigte sich ratlos. »Es wurde schon vieles ausprobiert, aber nichts hat geholfen. Wir haben im Moment keine optimale Lösung«, sagte Jugendgerichtshelferin Christine Mittermaier.
Hundert Arbeitsstunden
Aufgrund der extrem schwierigen Voraussetzungen und der unklaren Zukunftsperspektive wurde bei ihm die Strafe nicht direkt vollstreckt. Er bekam die Auflage, einhundert Arbeitsstunden abzuleisten. Zusätzlich wird ihm ein Jahr lang ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Entwickelt sich der Jugendliche innerhalb dieses Jahres positiv, kümmert er sich also um einen Schulabschluss oder Ausbildung, ist damit seine Strafe erledigt. Geht's aber so negativ weiter wie bisher, wird eine Strafe festgesetzt und vollzogen.
Der 24-jährige Angeklagte war ebenfalls geständig und entschuldigte sich. Da er - aufgrund des Alters - nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde, erhielt er eine Strafe von insgesamt 800 Euro. »Beide haben nichts beschönigt, sondern die ganze Tat gestanden. Sie empfinden ehrliche Reue und haben sich entschuldigt«, begründete Richter Friedrich Haberstroh das Urteil und hoffte auf Besserung. (judy)
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