Reutlingen
Altstadt - Parkplätze werden in einigen Bereichen nachts für die Anwohner reserviert. Verkehr soll reduziert werden

Ab Montag neue Parkregeln

REUTLINGEN. Am Abend sind die Parkplätze in der Altstadt künftig für die Bewohner reserviert: Ab Montag, 2. August, gelten in einigen Bereichen veränderte Parkregeln. Im Mittelpunkt der im Februar vom Gemeinderat verabschiedeten Änderungen steht, den Parksuchverkehr zu reduzieren und das Wohnen in der Altstadt attraktiver zu machen.

Mischparken oder reines Bewohnerparken? In vielen Teilen der Altstadt ist künftig beides drin. Während die Kunden der Einzelhändler und Dienstleister zwischen 9 und 20 Uhr wie gewohnt am Automaten ein Parkticket lösen können, spielen abends ab 20 Uhr bis zum nächsten Morgen um 9 Uhr die Bewohner die Hauptrolle. Die neue Regelung gilt nicht nur für die Parkplätze in der neuen Zone C, die die untere Mauer- und untere Metzgerstraße umfasst, sondern auch für die Parkplätze in der oberen Metzgerstraße, am Weibermarkt und in der Zeughausstraße in der bestehenden Zone B. In der ebenfalls schon bestehenden Zone A wechseln sich Altstadtbesucher und Bewohner künftig auf den Parkplätzen rund um den Kanzleiplatz ab. An den reinen Bewohnerparkplätzen in der Zone D (Hofstattstraße, Untere Gerberstraße, Federnseestraße und Stadtbachstraße) ändert sich nichts, hier parken tags wie nachts weiterhin nur Besitzer eines Bewohnerparkausweises. Gleiches gilt für die Museumstraße in der Zone A sowie für die obere Mauerstraße und den Friedrichsplatz in der Zone B. Fragen zu den neuen Regelungen beantworten die städtischen Verkehrsexperten. (eg)

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Mischparken oder reines Bewohnerparken? In vielen Teilen der Altstadt ist künftig beides drin. Während die Kunden der Einzelhändler und Dienstleister zwischen 9 und 20 Uhr wie gewohnt am Automaten ein Parkticket lösen können, spielen abends ab 20 Uhr bis zum nächsten Morgen um 9 Uhr die Bewohner die Hauptrolle. Die neue Regelung gilt nicht nur für die Parkplätze in der neuen Zone C, die die untere Mauer- und untere Metzgerstraße umfasst, sondern auch für die Parkplätze in der oberen Metzgerstraße, am Weibermarkt und in der Zeughausstraße in der bestehenden Zone B. In der ebenfalls schon bestehenden Zone A wechseln sich Altstadtbesucher und Bewohner künftig auf den Parkplätzen rund um den Kanzleiplatz ab. An den reinen Bewohnerparkplätzen in der Zone D (Hofstattstraße, Untere Gerberstraße, Federnseestraße und Stadtbachstraße) ändert sich nichts, hier parken tags wie nachts weiterhin nur Besitzer eines Bewohnerparkausweises. Gleiches gilt für die Museumstraße in der Zone A sowie für die obere Mauerstraße und den Friedrichsplatz in der Zone B. Fragen zu den neuen Regelungen beantworten die städtischen Verkehrsexperten. (eg)

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