Reutlingen
Landgericht - Bei einer Party, bei der viel Alkohol floss, stach nach einem Streit ein Gast auf einen anderen mit dem Messer ein. Aussagen weichen stark voneinander ab

»Verrecken wie ein Hund«

VON VEIT MÜLLER

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Sie wollten eigentlich die Zulassung eines Freundes zum Studium in Berlin feiern. Doch die spontane Party in einer Reutlinger Wohnung endete in einer Katastrophe. Nach einem Streit stach einer der Partygäste einem anderem mehrmals ein Messer in den Bauch. Nur eine Notoperation rettete dem Opfer das Leben.

Den Messerstecherfall rollt jetzt die 5. Schwurgerichtskammer des Tübinger Landgerichts auf. Das blutige Geschehen in der Reutlinger Wohnung spielte sich schon im August 2008 ab. Eine erste Verhandlung musste wegen Krankheit eines Richters verschoben werden, dann hatte den Angeklagten die Schweinegrippe erwischt. Gestern klappte es nun.

Allerdings muss sich die Kammer mit zwei recht gegensätzlichen Versionen der Messerstecherei auseinandersetzen. Der Angeklagte behauptete in einer Stellungnahme, die sein Verteidiger Stephan Lohrmann verlas, dass er in einer Art Notwehr gehandelt habe. Auf der Party seien alle betrunken gewesen. Nach einem Trinkspiel, bei dem die Beteiligten mit den Köpfen aneinanderstoßen mussten, habe es Streit gegeben. Dabei habe sein Kontrahent ihm in der Küche eine Bratpfanne auf den Kopf geschlagen. Daraufhin biss er dem Mann in den Finger.

Danach habe sich die Auseinandersetzung nach draußen verlagert, gab der 37-jährige Angeklagte an. Schließlich mischte sich ein dritter Mann, der an diesem Abend einen Wurfstern in der Tasche hatte, ein. Der Angeklagte bekam es nach eigener Aussage mit der Angst zu tun. Der kräftige Mann sei mit geöffnetem Wurfstern auf ihn losgegangen, habe ihm mit der Faust in den Bauch geschlagen und gesagt: »Jetzt erlebst du etwas.« Um den angeblichen Angreifer abzuwehren, habe er zugestochen.

Das Opfer erzählte aber eine ganz andere Geschichte. Er habe den Streit zwischen den beiden Gästen in der Küche nur schlichten wollen, doch plötzlich ist der 37-Jährige »auf brutalste Weise auf mich losgegangen«, meinte der Zeuge. Der Messerstecher habe ihn »aufgeschnitten, das Blut ist richtig aus mir herausgespritzt.« Er habe nur noch gedacht, »ich muss verrecken, wie ein dreckiger Hund. Dabei wollte ich helfen«.

Der 45-jährige Gomaringer überlebte mit viel Glück die Messerattacke. Sieben Wochen musste er in der Klinik verbringen. Er habe damals starke Schmerzen gehabt. Große Narben zeugen heute noch von der Tat. Bis heute weiß er nicht, »worum es bei dem Streit in der Küche eigentlich ging«.

Auch der Student, der an jenem Abend seine Zulassung feierte, erzählte eine andere Geschichte als der Angeklagte. Nicht er habe mit der Bratpfanne zugeschlagen, es sei gerade anders herum gewesen sei. Der 37-Jährige habe ihm die Pfanne gegen die Schläfe gehauen. Das Ergebnis sei eine klaffende Platzwunde gewesen. Danach habe der Angeklagte ihm in den Daumen gebissen.

Der Prozess wird am Dienstag, 14. September, fortgesetzt. (GEA)


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