Aktuell Fußgängerzone

Weniger Fahrzeuge in Pfullingens »guter Stube«

PFULLINGEN. Eine Fußgängerzone wird als Verkehrsfläche, auf der Fußgänger Vorrang haben, definiert. Nur ausnahmsweise sind dort Fahrzeuge erlaubt, zum Beispiel zum Beliefern von Geschäften. Der Straßenraum ist deshalb dort an die Bedürfnisse der Fußgänger angepasst, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung. Dennoch ist die Pfullinger Fußgängerzone – Lindenplatz, Marktplatz, Kirchstraße, Griesstraße – in der Vergangenheit oft als Durchfahrtgelegenheit benutzt worden.

Hier kommt kein Auto durch: Horst Mayer hat den Verkehr in der Pfullinger Fußgängerzone im Blick. GEA-FOTO: SCHÖBEL
Hier kommt kein Auto durch: Horst Mayer hat den Verkehr in der Pfullinger Fußgängerzone im Blick. Foto: Petra Schöbel
Hier kommt kein Auto durch: Horst Mayer hat den Verkehr in der Pfullinger Fußgängerzone im Blick.
Foto: Petra Schöbel

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