REUTLINGEN. Wegen des Verdachts auf Untreue musste sich ein selbstständiger Makler aus einer Reutlinger Kreisgemeinde am Donnerstag vor dem Reutlinger Amtsgericht verantworten. Er hatte im August vergangenen Jahres eine Mietzahlung samt Nebenkosten und Kaution, die ihm von einem Mieter treuhänderisch übergeben worden war, nicht an den Vermieter weitergeleitet.
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Erst nach einer polizeilichen Vernehmung überwies der Makler die knapp 2 000 Euro im Dezember dann doch noch. Das Gericht hatte unter anderem zu klären, ob das Geld zu irgendeinem Zeitpunkt gefährdet war, beispielsweise, weil es hätte gepfändet werden können.
Der Mann räumte ein, einen Fehler gemacht zu haben. »Blöd gelaufen. Ich hätte das Geld unverzüglich weiterleiten sollen«, sagte er. Es tue ihm leid. Das Geld habe sicher auf seinem Konto gelegen, als Zwischenkredit habe er es nicht verwendet.
Geldbuße an Lese-Stiftung
Der Makler erklärte, dass er sich wegen einer strittigen Provision über den Vermieter geärgert habe. Das Geld vom Mieter habe er nur entgegengenommen, weil der Vermieter verreist beziehungsweise nicht greifbar gewesen sei. »Ich mache das sonst nicht so«, betonte er.
Richter Sierk Hamann stellte klar: »Eine Kaution, die Ihnen zu treuen Händen übergeben wird, ist Fremdgeld. Das können Sie nicht so ohne Weiteres verrechnen.« Er sehe das ein, sagte der Makler. Weil der Mann nicht vorbestraft ist, sich offen bekannte und reuig zeigte und weil letztlich kein materieller Schaden entstanden ist, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Bedingung ist allerdings, dass der Mann eine Geldbuße in Höhe von 2 000 Euro an die gemeinnützige Stiftung »Lesen stiften!« der Stadtbibliothek Reutlingen bezahlt. (cbs)
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