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Arbeitsgericht - Fristlose Kündigung. Erima-Mitarbeiter hat seiner Freundin 80 Cent beim Kantinenbesuch gespart

Streit um Essensmarke

REUTLINGEN/PFULLINGEN. Mal fischt ein Müllmann für seinen Nachwuchs ein Kinderbettchen aus dem Müll, das andere Mal isst eine Sekretärin zwei halbe Brötchen und eine Frikadelle vom Buffet, das nicht für sie bestimmt ist, oder es nimmt eine Pflegeheimmitarbeiterin sechs übrig gebliebene Maultaschen mit nach Hause. Kündigungen aufgrund von sogenannten Bagatelldelikten machen Schlagzeilen. Der 35-jährige Mitarbeiter des Pfullinger Sportartikelherstellers Erima, der vor dem Reutlinger Amtsgericht auf Weiterbeschäftigung klagt, hat dem Unternehmen wohl auch keinen großen Schaden zugefügt.

FOTO: TRINKHAUS
Zahlreiche Unternehmen bezuschussen das Mittagessen ihrer Mitarbeiter. Weil er den Zuschuss seiner Freundin zukommen ließ, wurde einem Mitarbeiter von Erima im November fristlos gekündigt. FOTO: Gerlinde Trinkhaus
Zumindest vordergründig geht es im Sitzungssaal des Arbeitsgerichts um eine Essensmarke im Wert von 80 Cent, die der Mann von einem Kollegen erbeten hatte und dann für seine Freundin, die nicht bei Erima arbeitet, in der Kantine einlöste. Die Folge war eine fristlose Kündigung nur wenige Tage nach dem Vorfall Ende November. Äußerst planvoll, so der Vorwurf des Arbeitgebers, sei der 35-Jährige dabei vorgegangen, um sich einen Vorteil von 80 Cent zu verschaffen.
Ich hatte kein Kleingeld und meine Freundin hatte ihr Portemonnaie im anderen Auto vergessen
 

Das wiege umso schwerer, da der Gekündigte an verantwortlicher Stelle im Unternehmen einen Etat in Millionenhöhe betreue, erläuterte Rainer Lopau, Geschäftsführer der Fachvereinigung Wirkerei-Strickerei, der Erima bei dem Gütetermin unter Vorsitz von Arbeitsgerichtsdirektor Werner Schwägerle vertrat.

Planvoll deswegen, weil es aus steuerlichen Gründen ein ausgeklügeltes System für die Essensmarken gibt. Jeder Mitarbeiter bekommt am Monatsende mit der Gehaltsabrechnung 15 Marken, die bereits seinen Namen tragen. Einlösen können die Mitarbeiter jeweils eine pro Tag, dazu müssen sie diese gegenzeichnen und mit dem Datum versehen. Ausdrücklich ist auf der Marke vermerkt, dass sie nicht übertragbar ist.

»Ich hatte kein Kleingeld und meine Freundin hatte ihr Portemonnaie in dem anderen Auto vergessen«, erklärte der 35-Jährige, warum er seinen Kollegen schon am Vormittag um die Marke angegangen war. Auf die Frage von Richter Schwägerle, warum er nicht eine von seinen eigenen genommen habe, blieb der Mann allerdings die Antwort schuldig.

Für die Arbeitgeberseite ein klares Indiz, dass der 35-Jährige ganz bewusst vorgegangen sei und die Regeln umgehen wollte. Er habe ja auch gewusst, dass sein Kollege nicht zum Mittagessen gehe. Und es so nicht auffallen würde, dass er seiner Freundin den Vorteil verschaffe. Der Betriebsrat, so Lopau weiter, habe der Kündigung übrigens zugestimmt. Die Rechtsanwälte Michael Hubberten und Johannes Schmid fragten gleichwohl, welchen Schaden ihr Mandant denn für das Unternehmen angerichtet habe.
Wie lange würden Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, die Ihnen 50 Cent klaut?
 

Auf diese Diskussion wiederum ließ sich weder Lopau noch die Personalleiterin von Erima ein. Lopau hielt dagegen: »Wie lange würden Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, die Ihnen 50 Cent aus dem Portemonnaie klaut?« Er wandte sich mit Nachdruck gegen die - seiner Auffassung nach - in der Öffentlichkeit herrschende Meinung: »Ein bisschen Diebstahl geht ja«. Letztlich hänge der Tatbestand aber nicht vom Wert einer Sache ab.

Für Hubberten war das allerdings schon ein Thema. Er hält die fristlose und eine fristgerechte Kündigung ohne Abmahnung nicht für gerechtfertigt. Und er sah auch keine Chance auf eine gütliche Einigung: »Was bringt das meinem Mandanten, wenn jetzt die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt wird?« In beiden Fällen drohe ihm aufgrund der Wirtschaftslage eine längere Arbeitslosigkeit.

Die Personalleiterin hatte angeboten, dem seit zwei Jahren bei Erima beschäftigten Mann zum 31. Dezember 2009 ordentlich zu kündigen und damit auch auf eine anteilige Rückzahlung des Weihnachtsgeldes zu verzichten. Nachdem keine gütliche Einigung möglich war, will Richter Schwägerle den Fall voraussichtlich im Mai verhandeln. (GEA)

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