Pfullingen / Eningen / Lichtenstein
Ausstellung - Zensiertes Kunstwerk eines jungen Künstlers der »Kreativen-Ausstellung«: Hier ohne Verhüllung. Phallussymbol wurde als zu realistisch empfunden

Klorolle und kleiner Ball

Von Thomas Baral

PFULLINGEN. Der Hüter der Ausstellung gestern, Gerd Schuler, war selbst völlig perplex, als der junge Künstler Florian Lamparter vor der Kamera des Pressefotografen das anstößige Teil entblößte. Auch er verstand die Aufregung auf einmal nicht mehr, er hatte die Skulptur ja auch noch selbst gar nicht ohne »Schutzläppchen« gesehen.

Zu pornografisch? Jedenfalls sieht man das in der Pfullinger Stadtverwaltung so.
Zu pornografisch? Jedenfalls sieht man das in der Pfullinger Stadtverwaltung so. FOTO: Thomas Baral
Viel Lärm also um eine schwarz angemalte Klopapierrolle mit aufgestecktem Tischtennisball. Weil dieses Stück an der Skulptur jemand in der Stadtverwaltung als für eine zu realistische Darstellung eines Penis empfunden hat, wurde eines der Kunstwerke in der »Die Kreativen-Ausstellung« in der Pfullinger Klosterkirche verhüllt - wenigstens teilweise.

»Beschützerin« - die Arbeit des 20-jährigen Florian Lamparter, der damit in Anlehnung an Themen der französisch-amerikanischen Künstlerin Louise Bourgois die Bedrohung der Frau durch den Mann darstellen wollte, wurde zur Ausstellungseröffnung verhüllt. Man ließ dem jungen Künstler die Wahl, entweder das als anstößig empfundene Stück abzumachen, das ganze Werk zurückzuziehen oder das Zensurläppchen zuzulassen.



Lamparter stellt nicht zum ersten Mal aus. Seit 1998 ist er Schüler in der Peter-Kohl-Malschule und hat hier in Pfullingen und auch schon in Engstingen Werke ausgestellt.

Als er sich diesmal mit einer seiner Arbeiten, eigentlich eine Schularbeit, an der Ausstellung beteiligte, hat er nicht damit gerechnet, so aufzufallen. Er habe es auch nicht darauf angelegt, sagt der eher zurückhaltend wirkende junge Mann, der sich auf sein Studium vorbereitet, gerade den Zivildienst hinter sich gebracht hat.

In gewisser Weise könne er aber schon verstehen, dass seine Skulptur so auffalle »hier in Pfullingen«, meint der Pfullinger. Es falle ja auch etwas aus dem Umfeld der anderen Arbeiten, die derzeit in der Klosterkirche gezeigt werden.

Seine Skulptur aus Holz, Drähten und Sackleinwand stelle einen weiblichen Torso mit angedeuteten weiblichen Formen dar. An einer Nabelschnur in der Bauchhöhle ist ein entstehendes Kind zu erahnen; der weibliche Teil des Stücks ist an einem beweglichen Draht aufgehängt. Über diesem Torso ist wie darübergebeugt ein Holzgestell mit angebundenem Phallussymbol zu erkennen. Das Ganze stelle die Frau dar, Beschützerin der Familie, bedroht durch den Mann, so erklärt Lamparter sein Werk.

In einer Stellungnahme der Stadtverwaltung wird betont, »bei der Betrachtung und Interpretation des Kunstwerkes« hätten die zuständige Mitarbeiterin und eine künstlerische Beraterin »einen zu pornografischen Ausdruck« gesehen. Aus Gründen des Jugendschutzes habe man sich dann dazu entschieden, so zu handeln. (GEA)

Stellungnahme der Stadt Pfullingen


Mit der Ausstellung "Die Kreativen - Pfullinger Kunstschaffende stellen aus", handelt es sich um eine sehr breitgefächerte Ausstellung, die von Jung und Alt als Teilnehmer und auch als Besucher angenommen wird. Bei dieser Ausstellung gibt es keine Jurierung. Allerdings nimmt sich die Stadtverwaltung , durch die ausgeschriebenen Ausstellungkriterien heraus, dass ein abgegebenes Kunstwerk ohne Angabe von Gründen nicht ausgestellt wird.

Bei dem vorgenannten Werk hatte die Stadtverwaltung bei der Betrachtung und Interpretation des Kunstwerkes jedoch Bedenken, da es aus Sicht der zuständigen Mitarbeiterin und einer künstlerischen Beraterin, die von der Stadt für diese Ausstellung regelmäßig hinzugezogen wird, einen zu pornographischen Ausdruck habe.

In dieser Arbeit ist der schwangere weibliche Körper...und das heranwachsende Leben in ihm sehr schön dargestellt...der Zeugungsakt jedoch will nicht ganz zu diesem nüchternen, ganz in Naturtönen gehaltenen Werk passen - diese "weibliche Wiege" wird von einem großen, dunklen, maskulin wirkenden Arm gehalten, dessen Höhepunkt ein riesiger, gewaltiger, schwarzer Phallus ist...wenn diese Wiege nun hin - und her schaukelt, wird der Akt plötzlich live & in 3D dem Besucher "vorgeführt".

Der passendere Ausstellungsort für dieses Kunstobjekt wäre sicherlich die Documenta in Kassel oder die Kunstmesse in Karlsruhe...weniger Pfullingens traditionell beschauliche Klosterkirche.
Wir glauben nicht, dass es als schamhaft oder als prüde gilt, wenn wir in unseren gegenwärtigen tabulosen Zeiten aus Rücksicht auf kindliche und/oder kirchliche Missbrauchsskandale einen gewalttätig wirkenden schwarzen "Latex" - Phallus mit einem groben Jutestoff "verhüllen".
Der eigentliche Skandal und die Diskussion über die Ausstellung..."der Kreativen"...in der Klosterkirche in Pfullingen ist, dass auf diese Weise die anderen, sehr sehenswerten Kunstwerke der mitausstellenden Künstlerinnen- und Künstler "unter ferner liefen"laufen.

Die Grenze zwischen Erotik und Pornographie ist sehr schwer zu ziehen und deshalb wurde auch mit dem Künstler selbst Rücksprache gehalten. Die Pornographie konzentriert sich dazu auf die Darstellung körperlicher Teile der Sexualität, wie die Geschlechtsteile bzw. den Geschlechtsakt. Die Erotik hingegen betont einerseits zwischenmenschliche Aspekte (Verführung, Sinnlichkeit), andererseits Körperästhetik, wobei die körperliche Trieberfüllung sich in das Gesamtbild integriert, teilweise auch in den Hintergrund rückt, bis hin zum völligen Verschwinden.

Aus Gründen des Jugendschutzes hat man sich gegenüber der Kunstfreiheit dann dazu entschieden, so zu handeln.

Natürlich ist es der Stadtverwaltung klar, dass die Skulptur in ihrem Ausdruck mit dieser Vorgehensweise eingeschränkt wurde und man hat mit Herrn Lamparter diskutiert, das Werk deshalb nicht auszustellen. Um das Werk dennoch auszustellen, wurde der Kompromiss geschlossen, dass der angesprochene Teil des Werkes abgedeckt wird. Mit dieser Lösung waren beide Seiten einverstanden.

Pornographie wird aus dem Altgriechischen abgeleitet und bedeutet wörtlich "unzüchtige Darstellung". Die Stadtverwaltung war der Meinung, dass diese Ausstellung dafür keinen Rahmen bietet.

In der deutschen Rechtsprechung wird regelmäßig auf eine Definition des OLG Düsseldorf verwiesen. Danach handelt es sich bei Pornografie um "grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität" (NJW 1974, 1474).

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