PFULLINGEN/REUTLINGEN. »Es gab keinen Grund - es war einfach nur Dummheit.« Im Saal des Reutlinger Amtsgerichts will der 27-jährigen Angeklagten niemand widersprechen. Ende November war die junge Frau gemeinsam mit ihrem Freund auf eine Mutter losgegangen, die kurz nach 19 Uhr mit dem Kinderwagen unterwegs war, um ihren Freund von der Arbeit abzuholen.
So richtig erinnern kann sich die Angeklagte nicht mehr an das, was an diesem Abend passiert war. »Ein paar Bierchen« hatte sie intus, wie sie Richter Steve Schulze erklärt. 1,24 Promille waren's laut Bericht der Polizei. Nein, ein Alkoholproblem habe sie nicht, antwortet sie auf eine Frage von Schulze.
Dass sie unter Alkoholeinfluss aggressiv wird, räumt sie aber ein. Auch, dass der Streit wohl nicht von der Mutter ausging: Dass diese mit dem Kleinkind im Kinderwagen gegen vier Angetrunkene pöbelt, das hält auch die Angeklagte »für sehr unwahrscheinlich«. Denn diese war nicht alleine unterwegs, neben ihrem Freund waren noch zwei weitere Männer mit ihr auf Tour.
Vor ihr sei diese Gruppe in der Max-Eyth-Straße gelaufen, beschreibt die Zeugin den Ablauf. »Sie haben angefangen, mich blöd anzusprechen.« Darauf habe sie aber gar nicht gehört. Als sie dann ihr Handy zückte, um ihrem Freund zu sagen, dass sie auf ihn vor seiner Arbeitsstelle warte, muss etwas bei der Angeklagten ausgerastet sein. Sie ging auf die Zeugin los, schlug ihr mit der Bierflasche ins Gesicht und trat nach der auf dem Boden liegenden Frau. »Ich habe Angst gehabt, habe geschrien, auch aus Sorge um mein Kind.«
»Ich habe Angst gehabt, habe geschrien, auch aus Sorge um mein Kind«
Inzwischen mischte sich auch der Freund der Angeklagten in die Auseinandersetzung ein (das Verfahren gegen ihn steht noch aus). Auch er trat nach der jungen Frau. Gemeinsam schleppten sie die beiden auf den Abstellplatz eines Autohändlers und versuchten dort den Kopf ihres Opfers gegen einen Stein zu schmettern. »Die Kleine ist als Nächste dran«, will die sich verzweifelt wehrende Mutter dann gehört haben.
Wer von den beiden Angreifern das gesagt hatte, daran kann sie sich nicht mehr erinnern. »Ich will daran überhaupt nicht mehr denken«, sagt die Mutter zweier Kinder, die aus Angst ihre Adresse vor Gericht nicht nennen wollte.
Gerettet hat sie ihr Freund, der hatte übers Handy gehört, wie er berichtet, dass jemand weint, und hatte deshalb seinen Arbeitsplatz verlassen und nach dem Rechten geschaut. Er schaffte die Angreifer aus dem Weg, die wenig später von der alarmierten Polizei gestellt wurden. »Meine Kollegen mussten mehrmals eingreifen«, erinnert sich der Beamte an das aggressive Verhalten der Angeklagten.
Die lebt momentan von gar nichts, wie sie erklärt. Sieben Jahre habe sie als Kellnerin gearbeitet und im vergangenen Jahr ihren Job verloren. Arbeitslosengeld bekommt sie - wegen einer Sperre - noch keines. Privat habe sie sehr große Probleme und es sei »steil bergab mit ihr gegangen«. Probleme mit dem Gesetz hatte die junge Frau dagegen noch nie, wie Richter Steve Schulze feststellt.
Zugunsten der Angeklagten wertet er auch, dass sie nicht die Schuld auf das Opfer schiebt und sich bei diesem auch entschuldigt. »Aber es hätte auch ganz anders ausgehen können. Sie könnten wegen versuchten Totschlags vor Gericht stehen. Beide, die Mutter und Sie haben unheimlich Glück gehabt«. Er verweist auf den Versuch, den Kopf des Opfers gegen einen Stein zu schmettern.
»Sie könnten wegen versuchten Totschlags vor Gericht stehen«
Ein Jahr Haftstrafe fordert die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Lale Yildiz. Diesem Antrag folgt auch Richter Schulze und setzt die Strafe drei Jahre zur Bewährung aus. Außerdem muss die Angeklagte 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
»Wenn Sie wieder mal betrunken rumlaufen und Leute anpöbeln, haben Sie ein Problem«, schärft ihr Richter Steve Schulze am Ende der Verhandlung in Reutlingen ein. (GEA)