Arbeitsrecht - Abgeordnete zur Kündigung bei Erima
»Völlig überzogen«
PFULLINGEN/BERLIN. Für »völlig überzogen und unverhältnismäßig«, hält die Reutlinger Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke die Kündigung eines Mitarbeiters durch den Sportartikelhersteller Erima, weil er einen Essensbon im Wert von 80 Cent an seine Lebensgefährtin weitergegeben hatte (wir berichteten). Die Sprecherin für Arbeitnehmerrechte in der grünen Bundestagsfraktion vermutet, dass die Firma den Mitarbeiter schon vor dem Vorfall entlassen wollte. Die richtige Antwort auf sein Fehlverhalten wäre eine Abmahnung und nicht eine fristlose Kündigung gewesen, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Die Abgeordnete plädierte diese Woche in einer Rede vor dem Deutschen Bundestag dafür, gesetzlich festzulegen, dass Bagatelldelikte nicht sofort zu einer Kündigung, sondern zu einer Abmahnung von Seiten des Unternehmens führen dürfen. Neben den Grünen plädierten auch die SPD- und die Linksfraktion dafür, gesetzlich festzulegen, dass auf Bagatelldelikte zunächst eine Abmahnung folgen müsse. Die CDU/CSU- und die FDP-Fraktion lehnten eine Gesetzesänderung ab. (GEA)